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Themenübersicht
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu verschiedenen Themen der Versorgung mit Strom, Gas und Wärme sowie zur E-Mobilität in Hamburg und Energielösungen für private Haushalte.
Fragen zu Ökostrom- und Gastarifen
Ökostrom- und Gastarife
Die Hamburger Energiewerke unterscheiden sich auf drei Ebenen wesentlich von einem Großteil der konventionellen Energieversorger am Markt: ökologisch, wirtschaftlich und sozial:
Ökologisch heben wir uns durch unsere Produkte ab: Wir liefern ausschließlich 100 % Ökostrom und Gas mit Biogasanteil (je nach gewähltem Tarif bis zu 15 %). Unser Tarifangebot ist damit konsequent frei von Kohle und Atomstrom – ohne Wenn und Aber!
Wirtschaftlich grenzen wir uns dadurch ab, dass wir den gesamten energiewirtschaftlichen Kreislauf abdecken und neben der Versorgung unserer Kundinnen und Kunden auch die regionale Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen wie Sonne und Wind vorantreiben. Wir setzen auf langfristig faire und bezahlbare Tarife, frei von Bonustricks.
Sozial zeichnen sich die Hamburger Energiewerke dadurch aus, dass wir als städtischer Energieversorger ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs verpflichtet sind. Unsere Gewinne fließen deshalb nicht an anonyme Investoren, sondern stehen unserem Eigentümer, der Freien und Hansestadt Hamburg, für den städtischen Haushalt zur Verfügung.
Möchten Sie auf eine ökologische Energieversorgung umsteigen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Als Ihr städtischer Energieversorger bieten wir in Hamburg und der Region Ökostrom- und Gastarife (mit Biogasanteil) an. Außerdem können Sie bei uns Wärmestromtarife für Ihre Wärmepumpe oder Ihre Nachtspeicherheizung abschließen. Haben Sie einen Doppeltarifzähler? Kein Problem! Auch dafür haben wir den passenden Tarif, sodass Sie nachts von günstigeren Preisen profitieren können. Wenn Sie mit einem E-Auto unterwegs sind, ist unsere E-Ladekarte mit unserem Ladetarif genau das Richtige für Sie – so laden Sie an den öffentlichen Ladesäulen in Hamburg 100 % Ökostrom ohne lästige Grundgebühr.
Zu Gas (mit Biogasanteil) wechseln
Zu Ökostrom für Doppeltarifzähler wechseln
Keine Lust im Internet zu bestellen? Kein Problem! Unser Service-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:
Rufen Sie uns an: 040 334410-30 (Mo–Fr: 8–18 Uhr zum regulären Festnetztarif)
Kommen Sie vorbei: Kundencenter | Ballindamm 1 | 20095 Hamburg
Der Wechsel Ihres Strom- oder Gasversorgers ist kinderleicht und in nur wenigen Minuten online erledigt. Klicken Sie einfach auf den passenden Link, Sie gelangen dann in unseren Preisrechner. Hier können Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch eingeben. Klicken Sie dann auch "Preis berechnen" und schon erfahren Sie, was die Versorgung mit 100 % Ökostrom von den HAMBURGER ENERGIEWERKEN an Ihrer Adresse kostet. Nun können Sie sich die Details unserer Tarife in Ruhe anschauen. Wählen Sie den Tarif aus, der Ihnen am besten gefällt und klicken Sie auf "Jetzt bestellen". Nun können Sie in wenigen einfachen Schritten Ihre Daten eingeben. Halten Sie bitte Ihre Zählernummer bereit, die finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Rechnung Ihres aktuellen Versorgers. Passt alles? Dann klicken Sie zum Abschluss auf "Jetzt kaufen" – fertig! Wir kümmern uns um alles Weitere – sogar um die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger. Einfach, oder?
Zu Gas (mit Biogasanteil) wechseln
Zu Ökostrom für Doppeltarifzähler wechseln
Keine Lust im Internet zu bestellen? Kein Problem! Unser Service-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:
Rufen Sie uns an: 040 334410-30 (Mo–Fr: 8–18 Uhr zum regulären Festnetztarif)
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Unsere Tarife und Produkte sind größtenteils exklusiv in Hamburg und der Metropolregion erhältlich. In Einzelfällen sind aber auch andere Netzgebiete eingeschlossen. Ob Ihr Wohnort von uns versorgt wird, können Sie am einfachsten über unseren Preisrechner ermitteln.
Schritt 1: Sie bestellen Ihren neuen Ökostromtarif oder Gastarif (mit Biogasanteil) bei uns – am besten natürlich bequem hier auf unserer Internetseite. Danach können Sie sich zurücklehnen. Denn jetzt sind wir am Zug.
Schritt 2: Wir bestätigen Ihren Auftrag und bitten Sie, Ihre persönlichen Angaben noch einmal zu überprüfen. Hat sich ein Fehler eingeschlichen? Kein Problem, sagen Sie uns einfach Bescheid. Passt alles? Wunderbar, dann brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Schritt 3: Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger für Sie. Natürlich können Sie die Kündigung auch selbst vornehmen – das empfehlen wir Ihnen allerdings nur dann, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, um bspw. bei einer Preiserhöhung vorzeitig aus Ihrem alten Vertrag herauszukommen (falls dieser über eine Mindestvertragslaufzeit verfügt).
Schritt 4: Anschließend kümmern wir uns um die Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber für das lokale Strom- oder Gasnetz, in Hamburg also bei unserem städtischen Schwesterunternehmen Hamburger Energienetze. Nun warten wir auf grünes Licht vom Netzbetreiber und von Ihrem bisherigen Energieversorger.
Schritt 5: Sobald wir eine positive Rückmeldung haben, erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung. Darin finden Sie Ihren Abschlagsplan und den genauen Lieferbeginn. Los geht's bei uns immer am Monatsersten, frühestens aber drei Wochen nach Eingang Ihres Auftrags.
Ein optimaler und kinderleichter Weg um sich gegen steigende Strompreise abzusichern, ist die Wahl eines Ökostrom- oder Gastarifs mit Preisgarantie. Je nach gewähltem Tarif bieten wir unterschiedliche Preisgarantien an. Entscheiden Sie selbst, wie viel Sicherheit Sie sich wünschen.
Die Energiepreisgarantie
Alle Preisbestandteile, welche die Hamburger Energiewerke zumindest teilweise beeinflussen können (vor allem Kosten für Vertrieb und Kundenservice), werden sich im Garantiezeitraum für Sie nicht verändern – das ist unsere Energiepreisgarantie. Gesetzliche Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind nicht Teil der Energiepreisgarantie.
Ihr Vorteil: Sie erhalten einen Basisschutz vor Preiserhöhungen. So wird das Sparen mit unseren günstigen Ökostromtarifen noch entspannter.
Die eingeschränkte Preisgarantie
Die eingeschränkte Preisgarantie umfasst alle Preisbestandteile, welche die Hamburger Energiewerke direkt beeinflussen können (Energiepreis). Darüber hinaus sind Sie vor steigenden Netznutzungsentgelten geschützt. Gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen sind nicht Teil der eingeschränkten Preisgarantie. Unser Tarif ELBSTRAND verfügt über eine eingeschränkte Preisgarantie.
Ihr Vorteil: Sie sind effektiv gegen steigende Netznutzungsentgelte geschützt, die derzeit den größten Teil des Strompreises ausmachen. Sie möchten noch mehr Sicherheit? Dann wählen Sie einfach einen Tarif mit voller Preisgarantie.
Die volle Preisgarantie
Mit der vollen Preisgarantie sichern Sie sich den perfekten Rundumschutz gegen Preiserhöhungen. Alle Preisbestandteile sind darin enthalten: Energiepreis, Netzentgelte sowie alle gesetzlichen Abgaben, Umlagen und Steuern (sogar die Mehrwertsteuer). Unser Tarif STRANDPERLE verfügt über eine volle Preisgarantie.
Ihr Vorteil: Ihr Strompreis bleibt im gesamten Garantiezeitraum stabil – ohne Wenn und Aber.
Die Bestellmenge ist der geschätzte Wert für Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch an Strom bzw. Gas. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden (kWh). Auf Basis der Bestellmenge wird Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnet, das ist der monatlich von Ihnen zu zahlende Betrag für Ihre Energieversorgung. Keine Sorge, es handelt sich hierbei nicht um eine verbindliche Abnahmemenge. Nach einem Jahr wird mit Ihrem Zählerstand in der Jahresrechnung ermittelt, ob die Bestellmenge mit der tatsächlich von Ihnen verbrauchten Menge übereinstimmt. Haben Sie weniger verbraucht, dann erhalten Sie eine Gutschrift von uns; haben Sie mehr verbraucht, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Damit wir diese Berechnung möglichst exakt vornehmen können, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig Ihren Zählerstand mitteilen. Daran werden wir Sie erinnern, wenn es soweit ist. Allerdings können Sie natürlich zwischendurch schon Services wie unser Onlineportal nutzen, um Zwischenablesungen Ihres Strom- oder Gaszählers einzutragen.
Na klar! Das ist fast immer absolut problemlos möglich. Wenn Sie frisch in eine neue Wohnung gezogen sind, denken Sie bitte daran, sich den Stromzähler (und ggf. auch Gaszähler) für Ihre Wohnung zeigen zu lassen. Im Übergabeprotokoll sollten die entsprechende Zählernummer und der Zählerstand vermerkt werden. Die Wahl Ihres Energieversorgers liegt ganz bei Ihnen, Sie müssen Ihren Vermieter nicht um Erlaubnis bitten.
Nein, Ihre Versorgung mit Strom oder Gas ist während des gesamten Wechselprozesses sicher! Da Ihr örtlicher Grundversorger gesetzlich zur Belieferung verpflichtet ist, besteht für Sie zu keinem Zeitpunkt die Gefahr, dass das Licht ausgeht oder die Heizung kalt bleibt.
Kurz gesagt: Nein! Der Umstieg auf Ökostrom beeinflusst Ihre elektrischen Geräte in keiner Weise – nach dem Wechsel funktioniert also alles genauso gut, wie zuvor. Es werden in Ihrem Zuhause auch keine neuen Leitungen verlegt, es werden keine neuen Steckdosen benötigt und es muss auch kein Techniker bei Ihnen vorbeischauen. Der Wechsel zu den Hamburger Energiewerken ist deshalb jederzeit problemlos möglich.
Im Gegenteil: Ökostrom ist heute sogar oftmals weitaus günstiger als Tarife, die Strom aus fossilen Quellen oder Atomkraft beinhalten. Das gilt ganz besonders, wenn Sie sich noch im teuren Grundversorgungstarif befinden.
Diese Aussage gilt aber insbesondere dann, wenn man die Schäden für Umwelt und Gesundheit einbeziehen, die durch konventionelle Energieversorgung verursacht werden: Bis 2050 sollen deshalb laut Bundesregierung 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Mit gutem Grund: Atomenergie birgt hohe Risiken, und es gibt bislang keine Möglichkeit, den anfallenden Atommüll langfristig sicher zu lagern. Die letzten Atomkraftwerke in Deutschland sind Mitte April 2023 abgeschaltet worden. Energie aus fossilen Energieträgern ist ebenfalls nicht nachhaltig. Sie belastet das Klima und damit unser aller Lebensgrundlage. Undd die fossilen Ressourcen sind endlich. Die gesellschaftlichen Kosten, die aus den Nachteilen von Atomenergie und fossilen Energieträgern langfristig entstehen, sind im Strompreis bislang nicht abgebildet. Sie belasten die Verbraucher auf Umwegen trotzdem: Beispielsweise müssen Kosten für die Endlagerung von Atommüll, Subventionen für die Kohleverstromung und entstehende Umweltschäden letztlich aus Steuergeldern beglichen werden.
Einen Ausweg bieten die erneuerbaren Energien, also die Nutzung von Wind-, Wasser- und Sonnenenergie oder auch Erdwärme. Diese Energiequellen sind umweltfreundlich, risikoarm und langfristig nutzbar. Durch sie entstehen keine volkswirtschaftlichen Folgekosten, die nicht im Strompreis enthalten sind. Darüber hinaus sind die regenerativen Ressourcen – anders als Öl, Gas, Kohle und Kernenergieträger – weltweit frei verfügbar. Deutschland wird so unabhängiger von teuren Rohstoffimporten und Preisschwankungen an den Energiemärkten.
Beim Abschluss einiger Strom- und Gastarife (zum Beispiel unserem zeitlich begrenzten Aktionstarif MeinELBSTROM) bieten wir Bonuszahlungen an. Der "Ökobonus" wird beim Abschluss eines entsprechenden Tarifs über unsere Internetseite gewährt. Der Bonus wird spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit als Gutschrift auf der Jahresrechnung ausgewiesen und verrechnet. Ebenso verhält es sich mit dem "Wechselbonus", der beim Abschluss über Online-Vergleichsportale gewährt wird.
Beim Abschluss über Online-Vergleichsportale wird der Bonus ggf. zweigeteilt: Neben dem Wechselbonus kann hier auch ein Teil der Bonussumme als "Sofortbonus" ausgewiesen werden. Der Sofortbonus wird in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Lieferbeginn direkt durch das Vergleichsportal ausgezahlt.
Der Bonus entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch Sie oder aus von Ihnen zu vertretenden Gründen beendet wurde oder Sie in den letzten 6 Monaten vor der Beauftragung an der gleichen Verbrauchsstelle bereits von der Hamburger Energiewerke GmbH beliefert wurden.
Freunde werben Freunde
Na klar! Denn Klimaschutz ist Teamarbeit – je mehr mitmachen, desto besser! Und das lohnt sich gleich doppelt: Für die Umwelt und für Sie! Überzeugen Sie Ihre Freundinnen und Freunde von uns und sichern Sie sich eine Gutschrift von 25 € für jede erfolgreiche Empfehlung.
Das geht kinderleicht: Klicken Sie unten auf den Link zu unserem Freunde-werben-Programm. Klicken Sie anschließend auf "Freunde werben". Geben Sie nun Ihre Kundennummer (die finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Rechnung), Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie bitte den Datenschutzhinweis. Anschließend erhalten Sie Ihren persönlichen Werber-Link, den Sie an Ihre Familie, Freundinnen und Freunde versenden können. Alle, die über diesen Link zu den Hamburger Energiewerken wechseln, erhalten als Dankeschön 25 €. Und Sie natürlich ebenfalls, denn gute Freunde teilen, stimmt's?
Hamburg Energie zahlt aktuell eine Prämie in Höhe von 25 € für jede erfolgreiche Empfehlung, also für alle neuen Kundinnen und Kunden, die im Rahmen Ihrer Bestellung die Kundennummer eines Bestandskunden/einer Bestandskundin angegeben haben. Sowohl Werbende als auch Geworbene erhalten eine Prämie in derselben Höhe. Diese Prämie wird als Gutschrift auf der Jahresrechnung ausgewiesen und verrechnet. Voraussetzung für die Gutschrift ist eine zwölfmonatige Belieferung der geworbenen Neukundinnen und Neukunden. Bitte beachten Sie, dass zur Gewährung der Prämien die Angabe der Werber-Kundennummer durch die Geworbenen im Bestellprozesses erfolgen muss. Bei einer Online-Bestellung über einen persönlichen Werber-Link erfolgt diese Angabe übrigens automatisch, darum empfehlen wir Ihnen diese Variante. Eine nachträgliche Teilnahme am Freunde-werben-Programm ist leider nicht möglich.
Wunderbar! Um sich Ihre Freunde-Werben-Gutschrift zu sichern, benötigen Sie nur noch die Kundennummer Ihres Freundes, der Sie geworben hat.
Falls Sie von Ihrem Freund einen persönlichen Werber-Link erhalten haben, dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können ganz bequem Ihren Versorgerwechsel zu den Hamburger Energiewerken beauftragen und die Gutschriften für Sie und Ihren Freund erfolgen im Hintergrund automatisch.
Falls Sie keinen Werber-Link erhalten haben, dann benötigen Sie die Kundennummer Ihres Freundes. Diese können Sie auf unserer "Freunde werben"-Seite eintragen. Mit einem Klick auf "WEITER" können Sie dann Ihren Wunschtarif bestellen – Ihre Gutschrift erhalten Sie danach ganz automatisch mit Ihrer ersten Jahresrechnung.
Zähler und Zählerstände
Sie müssen keinen Termin mit einem Dienstleister vereinbaren oder auf einen Techniker warten, sondern haben es selbst in der Hand. Rechtzeitig, bevor die Hamburger Energiewerke Ihre Jahresrechnung erstellen, kommen wir mit der Bitte um Ablesung auf Sie zu. Den Zählerstand können Sie uns dann ganz unkompliziert übermitteln – am besten in unserem Kundenportal.
Nicht nur wir müssen Ihren Zählerstand regelmäßig abfragen – zusätzlich benötigt auch der Netzbetreiber Ihren Zählerstand einmal pro Jahr. Dieser Termin ist übrigens unabhängig von unserem Abrechnungstermin und wird Ihnen von Ihrem Netzbetreiber separat per Post mitgeteilt. Netzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle Zählerstände zu überprüfen. Auf dieser Basis stellen sie den jeweiligen Versorgungsunternehmen wie den Hamburger Energiewerken die anfallenden Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes in Rechnung. Sie selbst stehen mit Ihrem Netzbetreiber in keinem Vertragsverhältnis und erhalten selbstverständlich auch keine Abrechnung von ihm.
Unsere Ableseaufforderung kann Sie auf zwei Arten erreichen: per E-Mail mit einem Link ins Online-Kundenportal, falls Sie Ihren Tarif online bei uns abgeschlossen haben; oder als Ablesekarte per Post. Ihren Zählerstand können Sie uns dann ganz unkompliziert übermitteln. Der einfachste Weg führt natürlich über unser Kundenportal. Hier können Sie übrigens auch jederzeit eine Zwischenablesung vornehmen.
Zähler für Strom und Gas befinden sich – wenn nicht in der eigenen Wohnung – häufig im Treppenhaus oder im Keller. In Mietshäusern gibt es oft größere Zählerkästen. Für den Fall, dass Ihr Zähler nicht frei zugänglich ist, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Hausverwalter oder Ihrem Hausmeister in Verbindung zu setzen. Er kann Ihnen den genauen Standort mitteilen bzw. Zugang verschaffen, sollte sich der Zähler in einem verschlossenen Raum befinden. Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Gerät. Ein Hinweis: Gehen Sie sicher, dass sie mit Ihren Unterlagen – z.B. dem Übergabeprotokoll vom Einzug oder der letzte Abrechnung Ihres Versorgers – übereinstimmt.
Der richtige Zählerstand ist wichtig, damit wir Ihre Rechnung korrekt erstellen können. Wenn Sie aus versehen einen falschen Zählerstand übermittelt haben, melden Sie sich bitte so schnell wir möglich über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail bei uns.
Damit wir Ihre Jahresrechnung korrekt erstellen können, benötigen wir rechtzeitig Ihren Zählerstand. Keine Sorge, wir werden Sie informieren, wenn eine Ablesung ansteht. Falls Sie uns Ihren Zählerstand nicht rechtzeitig mitteilen, werden wir Ihren Verbrauch auf Basis der Vorjahreswerte rechnerisch ermitteln. Bitte beachten Sie, dass Ihre Jahresrechnung dadurch höher ausfallen kann, was eventuell zu einer Nachzahlung führt.
Für Ausbau, Austausch und Wartung des Zählers ist Ihr lokaler Netzbetreiber zuständig – unabhängig davon, ob es sich um den Strom- oder Gaszähler handelt. In allen Servicefragen rund um Ihren Zähler wenden Sie sich daher bitte an den Netzbetreiber (für Nachfragen sollten Sie Ihre Zählernummer bereithalten). Für Hamburgs Strom- und Gasnetz ist die Hamburger Energienetze GmbH zuständig
Hamburger Energienetze GmbH
Bramfelder Chaussee 130
22177 Hamburg
Stromnetz
Telefon: +49 40 4920200
kundenservice-strom@hamburger-energienetze.de
Gasnetz
Telefon: +49 40 53799398
kundenservice-gas@hamburger-energienetze.de
Grundsätzlich ist ein Umbau möglich, z. B. wenn Sie Ihre Energieversorgung von Öl auf Gas umstellen. Ihr Netzbetreiber steht Ihnen für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Für Hamburg sind die Hamburger Energienetze für das Strom- und Gasnetz die zuständig:
Alle Kontaktwege für Fragen zum Hamburger Strom- und Gasnetz: Kontakt
Achtung, jetzt wird gerechnet: Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m3) abgelesen, bestellt werden jedoch Kilowattstunden (kWh). Für die Umrechnung müssen Sie die sogenannte Zustandszahl mit dem Brennwert multiplizieren.
Die Zustands- oder auch Z-Zahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Die durchschnittlichen Temperaturen und die Höhenlage einer Verbrauchsstelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Mithilfe der Zustandszahl wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Sie wird als Faktor verwendet, um das gelieferte Gas in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurück zurechnen.
Der Brennwert gibt die Energie an, die bei vollständiger Verbrennung und anschließender Rückkühlung auf die Bezugstemperatur frei wird. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden (kWh) pro Kubikmeter (m3). Die Höhe des Brennwertes ist von der jeweiligen Zusammensetzung des Gases abhängig. Butan und Propan haben einen deutlich höheren Brennwert als Methan, welches den Hauptbestandteil von Gas ausmacht. Enthält das Gasgemisch einen besonders hohen Anteil reaktionsschwacher Inertgase (Kohlendioxid, Stickstoff), sinkt der Brennwert nach unten. In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Erdgassorten:
- Erdgas "L" (aus den Niederlanden und Norddeutschland):Durch den hohen Anteil an Intergasen hat L-Gas einen relativ geringen Brennwert zwischen 8 und 10.
- Erdgas "H" (aus der Nordsee und den GUS-Staaten):Durch den hohen Anteil von Propan und Butan hat dieses Gas einen Brennwert zwischen 10 und 12. Dies ist die Erdgasqualität in dem Liefergebebiet von den Hamburger Energiewerken. Ihren Brennwert können Sie beim Netzbetreiber in Erfahrung bringen. Dieser kann von Netzbetreiber zu Netzbetreiber variieren.
Berechnungsformel
Die Differenz der Zählerstände wird mit der Zustandszahl multipliziert. Dieser Wert wird dann wiederum mit dem Brennwert multipliziert. Das Ergebnis entspricht Ihrem Verbrauch in kWh.
Beispielrechnung
Zählerdifferenz x Z-Zahl x Brennwert = Verbrauch
810 m3 x 0,9674 x 11,429 = 8.944 kWh
Ja, das geht! Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, uns zum Tag der Abrechnung einen Zählerstand mitzuteilen, können Sie uns gern im Nachhinein einen aktuellen Zählerstand übermitteln. Wir werden den Zählerstand für Sie prüfen und, wenn nötig, eine Rechnungskorrektur erstellen. Das ist bis zu drei Monate nach Rechnungsstellung möglich. Um eine schnelle Bearbeitung sicherzustellen, senden Sie uns am besten zusätzlich ein Foto Ihres Zählers zu.
Umzug und Tarifmitnahme
Ökostrom und Gas von den Hamburger Energiewerken können Sie in Hamburg und der umliegenden Metropolregion beziehen. Wenn Sie also innerhalb dieser Region umziehen, können Sie Ihren Energietarif ganz einfach mitnehmen. Ob wir Ihre neue Adresse versorgen können, können Sie mit unserem Online-Preisrechner prüfen: Zum Umzugsservice
Ein Umzug bedeutet immer die Abmeldung an Ihrer aktuellen Adresse (also die Kündigung Ihres aktuellen Vertrags) und die Anmeldung an Ihrer neuen Adresse (also der Abschluss eines neuen Vertrags). Wir kümmern uns um die Formalitäten, kontaktieren Sie dafür am besten unseren Kundenservice:
Egal ob telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundencenter – wir sind gern für Sie da!
Rufen Sie uns an: +49 40 334410 10 (Mo-Fr: 8-18 Uhr zum regulären Festnetztarif)
Kommen Sie vorbei: Kundencenter | Ballindamm 1 | 20095 Hamburg
(bitte prüfen Sie vor Ihrem Besuch die aktuellen Öffnungszeiten)
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: Zum E-Mail-Formular
Zunächst einmal: Warum sollte man die schönste Stadt der Welt verlassen? Aber Spaß beiseite: Ja, wir können Sie in der gesamten Metropolregion Hamburg beliefern, also sogar bis nach Lübeck oder Schwerin. Wir würden uns sehr freuen, Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit sauberer Energie beliefern zu dürfen. Geben Sie einfach Ihre neue Postleitzahl in unseren Tarifrechner ein, so können Sie schnell und einfach testen, ob wir Sie weiterhin versorgen können:
Bei einem Umzug hat man meistens viel um die Ohren – da kann man schon mal vergessen, sich um seine Energieversorgung zu kümmern. Seit dem 6. Juni 2025 wird hier aber bei Gas- und Stromanschlüssen unterschieden.
Für Gas gilt: Eine An- und Abmeldung können wir für Sie noch bis zu 6 Wochen rückwirkend vornehmen. Bei der Bestellung eines unserer Gastarife ist somit auch ein zurückliegendes Datum auswählbar.
Für Strom gilt: Seit dem 6. Juni gilt für Strom der neue gesetzliche 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Durch diesen ist es nicht mehr möglich, die Versorgung für einen Stromanschluss rückwirkend zu ändern. Es können daher nur noch Zeitpunkte in der Zukunft ausgewählt werden. Der tatsächliche Wechselzeitpunkt ist trotz des neuen Prozesses aber weiterhin von den jeweiligen Vertragskonditionen bzw. Laufzeiten abhängig.
Wenn Sie in einen neue Wohnung einziehen, steht Ihnen automatisch Strom zur Verfügung. Das muss der regionale Grundversorger sicherstellen. Aber Vorsicht: Wenn Sie sich nicht um einen neuen Vertrag kümmern, bleiben Sie bis auf Weiteres im Grundversorgungstarif – und das kann teuer werden! Aber keine Sorge, wir holen Sie da so schnell wie möglich wieder raus. Nutzen Sie einfach unseren bequemen Umzugsservice oder kontaktieren Sie einfach unser Service-Team.
Egal ob telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundencenter – wir sind gern für Sie da!
Rufen Sie uns an: +49 40 334410-10 (Mo-Fr: 8-18 Uhr zum regulären Festnetztarif)
Kommen Sie vorbei: Kundencenter | Ballindamm 1 | 20095 Hamburg (bitte prüfen Sie vor Ihrem Besuch die aktuellen Öffnungszeiten)
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: Zum E-Mail-Formular (zurzeit nicht verfügbar)
Rechnung und Vertrag
Im Kundenportal haben Sie Ihre Daten immer im Blick! Sie können entspannt Verträge einsehen und sind flexibel in der Lage, jederzeit Änderungen durchzuführen. Im Kundenportal können Sie z. B. Ihre Bankdaten ändern oder auch Ihren monatlichen Abschlag anpassen. Wenn Sie das Kundenportal nutzen, schonen Sie ganz nebenbei zusätzlich die Umwelt, da wir Ihnen Mitteilungen nicht mehr per Post zusenden müssen (und schneller geht es auch noch).
Alles, was Sie für die Registrierung benötigen, ist Ihre Kundennummer (diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Vertragsbestätigung) und Ihre Zählernummer. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Einmal-Passwort und können danach Ihr persönliches Passwort festlegen.
Sie können sich mit der Option "Passwort vergessen" ein neues Passwort zuschicken lassen. Bitte denken Sie daran Ihr Ersatzpasswort im Portal wieder zu ändern. Nehmen Sie am besten ein Passwort, das sicher ist und das Sie sich gut merken können. Tipps für ein gutes Passwort finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Sie erhalten Ihre Rechnung als Jahresendabrechnung immer nach einem vollen Jahr der Belieferung. Ihr Rechnungsdatum hängt also davon ab, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben und nicht vom Kalenderjahr.
Sie möchten Ihre Rechnungen künftig bequem per Lastschrift bezahlen? Das ist natürlich kein Problem! Füllen Sie einfach das SEPA-Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
Diese Frage ist in der Regel sehr einfach zu beantworten, denn die meisten unserer Standard-Tarife haben keine lästige Mindestvertragslaufzeit und können auf Wunsch problemlos monatlich beendet werden (mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende). Als Neukunde/Neukundin können Sie die Vertragslaufzeit den Tarifdetails in unserem Online-Tarifrechner (siehe unten) entnehmen, als Bestandskunde/Bestandskundin finden Sie Ihre Vertragslaufzeit in Ihrer Vertragsbestätigung.
Wie die meisten Tarife setzen sich auch die von den Hamburger Energiewerken aus einem Arbeitspreis und einem monatlichen Grundpreis zusammen. Abhängig von Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch ergibt sich aus Arbeitspreis und Grundpreis Ihr monatlicher Abschlagsbetrag.
Arbeitspreis
Mit dem Arbeitspreis werden die Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde (kWh) Strom bezeichnet. Der Arbeitspreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Enthalten sind Kosten für gesetzliche Steuern und Umlagen (z. B. EEG-Umlage und Stromsteuer), für die Netznutzung sowie für Energiebeschaffung, Vertrieb und Kundenservice. Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) angegeben.
Grundpreis
Während der Arbeitspreis in Abhängigkeit vom tatsächlichen Stromverbrauch nach Kilowattstunden berechnet wird, handelt es sich beim Grundpreis um die verbrauchsunabhängige Strompreis-Komponente. Enthalten sind Kosten für die Abrechnung, die Messung und den Messstellenbetrieb. Der Grundpreis wird in Euro pro Monat angegeben.
Abschläge werden immer rückwirkend zum 15. eines Monats fällig. Bezahlt werden sie per Überweisung oder Einzugsermächtigung. Wenn Sie per Überweisung bezahlen, geben Sie bitte bei der Überweisung die Kundennummer im Verwendungszweck an.
Als Ihr städtischer Energieversorger möchten wir erfahren, wie wir in Zukunft noch besser für Sie da sein können. Wenn Sie mit unseren Leistungen aus irgendeinem Grund nicht mehr zufrieden sind, würden wir uns deshalb über ein persönliches Gespräch mit Ihnen sehr freuen. Besuchen Sie unser Service-Team in unserem Kundencenter am Ballindamm oder rufen Sie uns an unter +49 40 334410-10.
Ihr Entschluss steht fest? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihren Vertrag zu kündigen:
Per Klick kündigen: Sie können Ihren Vertrag bequem im Online-Kundenportal kündigen.
Per E-Mail kündigen: Zum E-Mail-Formular (derzeit nicht verfügbar)
Per Brief kündigen: Hamburger Energiewerke | Kundenservice | Ballindamm 1 | 20095 Hamburg
Gut zu wissen:
Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser in der Regel die Kündigung für Sie. Möchten Sie hingegen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, muss uns die Kündigung von Ihnen persönlich zugeschickt werden. Für die Bearbeitung Ihrer Kündigung benötigen wir in der Regel zwei Werktage. Die Abmeldung beim Netzbetrieber benötigt einen Vorlauf von weiteren sieben Werktagen. Dies kann ggf. dazu führen, dass Sie, trotz fristgerechter Kündigung, noch über das Ende des Sonderkündigungszeitraums hinaus von uns beliefert werden.
Kundenportal Strom & Gas
Das Kundenportal für Strom & Gas ist unser Onlineportal für Privatkunden und Gewerbetreibende mit einem Tarifvertrag zur Versorgung mit Ökostrom oder Gas mit Biogasanteil. Im Kundenportal können Sie Ihre Ökostrom- oder Gas-Verträge einsehen und viele Serviceleistungen bequem von Ihrem Computer oder Smartphone aus in Anspruch nehmen.
- Daten ändern: Für den Fall, dass sich Ihre Kontaktdaten oder die Rechnungsadresse ändern, können Sie uns Ihre neuen Daten schnell und unkompliziert über das Kundenportal mitteilen.
- Vertragsdaten einsehen: Sie möchten Ihre Vertragsdaten einsehen? Im Online-Kundenportal jederzeit möglich. Rechnungen und Vertragsbestätigungen können Sie über das Online-Kundenportal auch als PDF herunterladen.
- Zählerstand eingeben: Ihren Zählerstand können Sie einfach und bequem über das Online Kundenportal eingeben (auch ohne Login). Rechtzeitig, bevor wir Ihre Rechnung erstellen, bitten wir Sie per E-Mail um die Ablesung Ihres Zählers.
- Abschlag ändern: mit wenigen Klicks Ihren aktuellen Abschlag überprüfen oder ändern.
- Umzug mitteilen: Teilen Sie uns bequem Ihren Umzug mit und behalten Ihre bestehenden Konditionen.
Alles, was Sie für die Registrierung benötigen, ist Ihre Kundennummer (diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Vertragsbestätigung) und Ihre Zählernummer. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Einmal-Passwort und können danach Ihr persönliches Passwort festlegen.
Sie können sich mit der Option "Passwort vergessen" ein neues Passwort zuschicken lassen. Bitte denken Sie daran Ihr Ersatzpasswort im Portal wieder zu ändern. Nehmen Sie am besten ein Passwort, das sicher ist und das Sie sich gut merken können. Tipps für ein gutes Passwort finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Störungen melden
Die Hamburger Energiewerke sind Ihr städtischer Energieversorger, wir sind jedoch nicht der Betreiber des Hamburger Stromnetzes. Für die zuverlässige Verteilung des Stroms innerhalb Hamburgs sind die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Energienetze zuständig. Wenn Sie eine Störung der Stromversorgung melden möchten, dann wenden Sie sich bitte an folgende kostenfreie Service-Nummer: 0800 1439439. Sie können einen Stromausfall auch online bei den Hamburger Energienetzen melden.
Hamburger Energienetze GmbH
Bramfelder Chaussee 130
22177 Hamburg
Die Hamburger Energiewerke sind Ihr städtischer Energieversorger, wir sind jedoch nicht der Betreiber des Hamburger Gasnetzes. Für die zuverlässige Verteilung von Erdgas innerhalb Hamburgs sind die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Energienetze zuständig. Das städtische Unternehmen stellt den störungsfreien Betrieb des Gasnetzes hier in Hamburg sicher. Für alle Fragen zur Gasversorgung können Sie sich telefonisch an das Serviceteam der Hamburger Energienetze wenden: +49 40 53799398.
Hamburger Energienetze GmbH
Bramfelder Chaussee 130
22177 Hamburg
Fragen zur Fernwärme in Hamburg
Fernwärme erklärt
Um Fernwärme zu bekommen, müssen Sie als Grundstückseigentümer zunächst eine Anfrage über unser Hausanschlussportal stellen. Dabei geben Sie die relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie an. Wir prüfen dann, ob Ihr Gebäude im Versorgungsgebiet liegt und ob ein Anschluss möglich ist. Bei größeren Bauprojekten außerhalb des Stadtnetzes prüfen wir zudem die Möglichkeit einer Quartierswärmeversorgung. Wenn alles passt, wird Ihre Immobilie ans Fernwärmenetz angeschlossen. Danach können Sie Ihre Heizung umweltfreundlich mit Fernwärme betreiben. Unser technischer Kundendienst und unser kaufmännisches Büro unterstützt Sie bei Fragen gerne weiter.
Bei unserer Anforderung der benötigten Unterlagen unterscheiden wir zwischen Neubauprojekten/Bestandsimmobilien und Gebäuden, die nicht von der Wärmelieferverordnung betroffen sind.
Für Neubauprojekte und Bestandsimmobilien, die NICHT unter die Wärmelieferverordnung fallen, benötigen wir zu Beginn folgende Unterlagen:
- das ausgefüllte Anfrageformular (dieses senden wir Ihnen nach Ihrer Anfrage zu, wenn Ihr Gebäude an das Stadtnetz angeschlossen werden kann)
- einen Lageplan des Grundstücks
- den Energieausweis/Schaltschema (falls vorhanden)
- Grundrisspläne des Gebäudes - insbesondere den Kellergrundriss
- Vertretungsvollmacht (falls die Anfrage durch eine Hausverwaltung erfolgt)
Für Bestandsimmobilien, die von der Wärmelieferverordnung betroffen sind, benötigen wir:
- das ausgefüllte Anfrageformular (das Sie nach erfolgreichem Eingang Ihrer Anfrage erhalten, wenn Ihr Gebäude im Versorgungsgebiet des Stadtnetzes liegt)
- die letzten drei Heizkostenabrechnungen mit allen anrechenbaren Kosten (z.B. Wartung, Betriebsstrom, Emissionsmessung, Schornsteinreinigung)
- den Energieausweis (falls vorhanden)
- das Protokoll des Schornsteinfegers
- Grundriss des Kellergeschosses mit Markierung der Lage des Heizraums
- eine Vertretungsvollmacht (falls die Anfrage durch eine Hausverwaltung erfolgt)
Sie stellt sicher, dass die Fernwärmeversorgung in Deutschland transparent und fair gestaltet wird. Wesentliche Punkte der Verordnung sind:
- Preistransparenz: Die Verordnung verlangt eine transparente Preisgestaltung für die Fernwärme. Die Anbieter müssen ihre Preise offenlegen und nachvollziehbar gestalten.
- Kunden-/Mieterschutz: Die WLV schützt die Rechte der Endverbraucher, indem sie Regeln für die Vertragsgestaltung und Abrechnung festlegt. Dazu zählt auch die Durchführung eines Kostenvergleichs, um sicherzustellen, dass Mieter bei einer Umstellung keine zusätzlichen Heizkosten tragen müssen.
- Qualität der Wärmeversorgung: Die Anbieter sind verpflichtet, die Energieeffizienz im Vergleich zur vorherigen Versorgung zu verbessern und die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Fernwärme bietet viele Vorteile, darunter eine hohe Versorgungssicherheit, geringe Emissionen durch effiziente zentrale Anlagen sowie den Komfort einer wartungsarmen und platzsparenden Heizlösung. Mit einem Klick erfahren Sie mehr über die Vorteile der Fernwärme.
Die Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz können je nach Standort, Gebäudegröße und technischen Anforderungen variieren. In der Regel setzen sich die Kosten aus einem einmaligen Anschlussbeitrag und laufenden Wärmekosten zusammen. Genauere Informationen erhalten Sie nach der Prüfung Ihrer Anfrage. Mit einem Klick erfahren Sie mehr über die Kosten & Preise.
In der Regel können Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeimmobilien, Projektgesellschaften, Hausverwaltungen, genossenschaftliche und freie Wohnungsunternehmen den Anschluss beantragen. Mieter wenden sich bei Interesse bitte an den Eigentümer oder die Hausverwaltung.
Die Qualität und Zuverlässigkeit werden durch regelmäßige Wartung und Überwachung der zentralen Anlagen sowie durch gesetzliche Vorschriften und Normen sichergestellt. Der Anbieter ist verpflichtet, eine kontinuierliche und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten.
Im Falle von Störungen oder Ausfällen steht Ihnen der technische Kundendienst des Fernwärmeanbieters zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich telefonisch unter 040 63 96 – 2871 an unsere Störungsnummer der Fernwärme.
Die CO2-Kostenaufteilung wird in den allermeisten Fällen seit dem Jahr 2024 für Abrechnungen relevant. Denn gemäß CO2KostAufG gilt die Aufteilung der CO2-Kosten für alle vollständigen Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 begonnen haben.
Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, in dem der Vermieter bzw. die Vermieterin die Nebenkosten auf die Mieter und Mieterinnen umlegt, und nicht unbedingt der Abrechnungszeitraum der Fernwärme- oder Gasrechnung mit dem Energieversorger.
Für Gebäude oder Wohnungen in Wohngebäuden gilt ein Stufenmodell, das sich am CO2-Ausstoß und somit am energetischen Zustand des vermieteten Gebäudes orientiert. Basis für die Berechnung ist der jährliche CO2-Ausstoß pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche.
Je geringer der CO2-Ausstoß des Gebäudes, desto geringer fällt der Anteil der zu tragenden CO2-Kosten für den Vermieter bzw. die Vermieterin aus, dafür entsprechend höher für den Mieter bzw. die Mieterin. Andersherum: Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes, desto höher auch der CO2-Kostenanteil für den Vermieter bzw. die Vermieterin und umso geringer für den Mieter bzw. die Mieterin.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland und der europäische Emissionshandel (ETS) sind zwei unterschiedliche Systeme zur Regulierung und zur Preissetzung von CO2-Emissionen.
- Europäischer Emissionshandel (ETS): Der ETS ist ein etabliertes System, das auf dem Prinzip des "Cap and Trade" basiert. Es gibt eine Obergrenze (Cap) für die Menge an Treibhausgasen, die von den in das System einbezogenen Anlagen emittiert werden dürfen. Unternehmen müssen für jede Tonne CO2, die sie ausstoßen, eine Emissionsberechtigung vorweisen. Diese Berechtigungen können auf einem Markt gehandelt werden, und der Preis bildet sich durch Angebot und Nachfrage. Im ETS sind vor allem große Industrieanlagen und Kraftwerke erfasst, die einen erheblichen Anteil am CO2-Ausstoß haben. Aufgrund des begrenzten Angebots und der hohen Nachfrage nach Emissionsberechtigungen können die Preise im ETS relativ hoch sein.
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Das BEHG ist ein neueres System, das seit 2021 in Deutschland gilt und sich zunächst auf Brennstoffe konzentriert, die in den Sektoren Wärme und Verkehr eingesetzt werden und nicht vom ETS erfasst sind. Der CO2-Preis im Rahmen des BEHG ist festgelegt und soll schrittweise ansteigen. Der Einstiegspreis wurde politisch festgelegt und lag zu Beginn deutlich unter dem Preisniveau des ETS, um eine übermäßige wirtschaftliche Belastung für Unternehmen und Verbraucher zu vermeiden und die Akzeptanz des neuen Systems zu fördern.
Die unterschiedlichen CO2-Preise zwischen dem BEHG und dem ETS ergeben sich also aus den unterschiedlichen Konzeptionen und Zielsetzungen dieser Systeme. Während der ETS primär darauf ausgelegt ist, CO2-intensive Industrien zu einem effizienten und marktorientierten Emissionsmanagement zu zwingen, soll das BEHG einen breiten Anreiz schaffen, um Treibhausgasemissionen in den Bereichen zu senken, die nicht vom ETS abgedeckt sind.
Auf der Wärmerechnung werden die Informationen zur CO2-Kostenaufteilung nach § 3 CO2KostAufG tabellarisch am Ende der Wärmerechnung ausgewiesen:
Das Verhältnis von BEHG- und ETS- Preisen ergibt sich aus dem Erzeugungsmix im jeweiligen Wärmenetz.
Einen Erzeugungsmix gibt es bei den Hamburger Energiewerken in den Wärmenetzen Stadtnetz, Bergedorf und Allermöhe. Die übrigen Wärmenetze sind ausschließlich dem BEHG zuzuordnen.
In diesen Wärmenetzen besteht folgender Erzeugungsmix:
| Wärmenetz | Gültigkeitszeitraum* | BEHG-Anteil | ETS-Anteil |
|---|---|---|---|
| Stadtnetz | 01.07.2025 bis 30.06.2026 | 0,075% | 99,925% |
| Bergedorf | 01.07.2025 bis 30.06.2026 | 2,784% | 97,216% |
| Allermöhe | 01.07.2025 bis 30.06.2026 | 2,784% | 97,216% |
| Stadtnetz | 01.07.2024 bis 03.06.2025 | 0,125% | 99,875% |
| Bergedorf | 01.07.2024 bis 30.06.2025 | 0,000% | 100,000% |
| Allermöhe | 01.07.2024 bis 30.06.2025 | 0,000% | 100,000% |
| Stadtnetz | 01.04.2024 bis 30.06.2024 | 0,127% | 99,873% |
| Bergedorf | 01.04.2024 bis 30.06.2024 | 31,718% | 68,282% |
| Allermöhe | 01.04.2024 bis 30.06.2024 | 31,718% | 68,282% |
* Jeder Verbrauchszeitraum, der ein Enddatum im Zeitfenster eines betreffenden "Gültigkeitszeitraums" besitzt, wird mit den dem Gültigkeitszeitraum zugeordneten Übergabewerten berechnet.
Bezüglich der zeitlichen Zuordnung der jeweiligen Preise beachten Sie bitte die Regelungen der gemeinsamen Handlungsempfehlung der Verbände BDEW, AGFW und VKU vom 13.12.2023 (siehe unten im Downloadbereich).
Fernwärme Stadtnetz
Um Fernwärme zu bekommen, müssen Sie als Grundstückseigentümer zunächst eine Anfrage über unser Hausanschlussportal stellen. Dabei geben Sie die relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie an. Wir prüfen dann, ob Ihr Gebäude im Versorgungsgebiet liegt und ob ein Anschluss möglich ist. Bei größeren Bauprojekten außerhalb des Stadtnetzes prüfen wir zudem die Möglichkeit einer Quartierswärmeversorgung. Wenn alles passt, wird Ihre Immobilie ans Fernwärmenetz angeschlossen. Danach können Sie Ihre Heizung umweltfreundlich mit Fernwärme betreiben. Unser technischer Kundendienst und unser kaufmännisches Büro unterstützt Sie bei Fragen gerne weiter.
In der Regel können Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeimmobilien, Projektgesellschaften, Hausverwaltungen, genossenschaftliche und freie Wohnungsunternehmen den Anschluss beantragen. Mieter wenden sich bei Interesse bitte an den Eigentümer oder die Hausverwaltung.
Die Qualität und Zuverlässigkeit werden durch regelmäßige Wartung und Überwachung der zentralen Anlagen sowie durch gesetzliche Vorschriften und Normen sichergestellt. Der Anbieter ist verpflichtet, eine kontinuierliche und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten.
Im Falle von Störungen oder Ausfällen steht Ihnen der technische Kundendienst des Fernwärmeanbieters zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich telefonisch unter 040 63 96 – 2871 an unsere Störungsnummer der Fernwärme.
Der Anschluss an das Fernwärmenetz umfasst mehrere Schritte, die von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme reichen. Details zu den einzelnen Phasen und den benötigten Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite. Finden Sie mehr über den genauen Ablauf des Anschlusses heraus. Sie können Ihre Anfrage für einen Fernwärmeanschluss auch direkt über unser Hausanschlussportal einreichen.
Bei Fragen oder Unklarheiten zu Ihrer Fernwärme-Rechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können unser Vertragsmanagement telefonisch unter 040 6396-3003 kontaktieren. Zudem finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner im Kundenportal oder auf Ihrer Fernwärmerechnung.
Bitte teilen Sie uns den neuen Eigentümer bzw. die neue Hausverwaltung schriftlich per E-Mail oder über das Kundenportal mit. Nennen Sie uns unbedingt die komplette Firmierung des neuen den neuen Eigentümer bzw. der neue Hausverwaltung inklusive der Adressdaten und den Übergabezeitpunkt.
Nach einer energetischen Sanierung ist es wichtig, uns zu informieren, um sicherzustellen, dass auch Ihre Fernwärmeversorgung entsprechend optimal eingestellt wird. Kontaktieren Sie unseren technischen Kundendienst unter 040 6396-3003 für eine individuelle Beratung. Weitere Informationen zu diesem Prozess finden Sie im Bereich Infos für Handwerksbetriebe auf unserer Website.
Die Technologien zur Wärmegewinnung variieren je nach Versorgungsgebiet und den jeweiligen Energiemix. In unserem Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, den spezifischen Mix für Ihr Gebiet einzusehen.
Die Fernwärme in Hamburg wird bis spätestens 2030 vollständig ohne Kohle erzeugt. Wir streben an, bis zum Jahr 2040 unsere gesamte Wärmeproduktion und -verteilung klimaneutral zu gestalten, um einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Zur Reduzierung Ihrer Heizkosten bieten wir individuelle Beratung durch unseren technischen Kundendienst an. Kontaktieren Sie uns unter 040 6396-3003 oder finden Sie Ihren Ansprechpartner im Kundenportal, um maßgeschneiderte Tipps und Lösungen zu erhalten.
Der Primärenergiefaktor (PEF) gibt Aufschluss über die zum Heizen aufzuwendende Menge an Primärenergie und berücksichtigt auch vorgelagerte Ketten, wie die Verarbeitung und den Transport der Brennstoffe. Alle Anbieter von Wärme müssen ihre Produkte regelmäßig von unabhängigen Auditoren zertifizieren lassen. Dabei soll die aufzuwendende Menge an Primärenergie möglichst ressourcenschonend und gering sein.
Für Fernwärmeunternehmen ist der PEF das entscheidende Kriterium für die Qualität ihres Produktes, auch wenn durch die Wärmewende weitere Faktoren zur Bewertung dazu kommen. Die Neuzertifizierung der Anlagen der Hamburger Energiewerke zeigt beim PEF eine Verbesserung von 0,36 auf jetzt 0,33.
Die Zertifizierung erfolgt wie in der Branche üblich und amtlich anerkannt auf Grundlage der Arbeitsblätter FW 309-1 und FW 309-5 der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme. Die Planzahlenberechnung ist anerkannt und sachgerecht, da auch Gebäude, die heute an das Fernwärmenetz angeschlossen werden, über viele Jahre (typisch >30 Jahre) die Vorteile dieser sich ständig verbessernden Qualitätswärme genießen.
Brennstoffe unterscheiden sich, was die Kohlendioxidemissionen (CO2) angeht. Bei der Verbrennung von Naturgas entsteht ein Drittel weniger CO2 als bei der Verbrennung von Steinkohle. Wärme aus der industriellen Produktion wird zusätzlich noch zum Heizen verwendet und nicht als Kühlwasser in der Elbe beseitigt. Die Verwendung von erneuerbaren Wärmequellen oder von Abwärme weist deutlich geringere CO2-Emissionen auf als fossile Brennstoffe. Bei KWK-Anlagen ist zudem zu berücksichtigen, dass sich der hohe Wirkungsgrad bei gleichzeitiger Erzeugung von Strom und Wärme auf den spezifischen CO2-Emisionsfaktor auswirkt.
Der Wechsel zu CO2-ärmeren Brennstoffen leistet daher einen Beitrag zum Klimaschutz. Langfristig streben die Hamburger Energiewerke einen höheren Anteil CO2-freier Energieträger an.
Die Neubestimmung der Anlagen der Hamburger Energiewerke zeigt beim spezifischen CO2-Emissionsfaktor eine Verbesserung von 124g CO2/kWh auf jetzt 64g CO2/kWh.
Erneuerbare Energien und Abwärme gelten als Grundlage für die Wärmewende in Deutschland und sollen ihren Anteil zur Verminderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Ihr Anteil soll in den nächsten Jahren immer weiter steigen und idealerweise im Fernwärmesystem die fossilen Brennstoffe vollständig verdrängen.
Schon heute werden klimaneutrale Quellen zur Fernwärmeerzeugung eingesetzt. Hierzu zählen erneuerbare Quellen wie z. B. der biogene Anteil unseres Hausmülls, der in der thermischen Abfallbehandlung verwertet wird. Der Anteil wird weiter erhöht und laut Bescheinigung beträgt der Anteil erneuerbarer Wärme im Stadtnetz Hamburg im Planjahr 20,2 %. Hinzu kommen 6,1 % Abwärme. Auch dieser Anteil wird sich in den nächsten Jahren deutlich erhöhen.
Wir wollen bis 2028 den Anteil klimaneutraler Wärme im Stadtnetz auf rund 50 Prozent steigern und bis spätestens 2030 den Kohleausstieg beenden. Das ist für unsere Kunden von großem Vorteil, da sie mit einem Fernwärmeanschluss schon heute die gesetzlichen Vorgaben an eine nachhaltige Wärmeversorgung erfüllen. Außerdem machen wir uns so unabhängiger von fossilen Brennstoffen sowie vom steigenden CO2-Preis. Die Fernwärme bleibt im Stadtnetz im Vergleich mit anderen zukunftsfähigen Heizungstechnologien für mehrgeschossige Gebäude die günstigste Dekarbonisierungsoption.
Im Marktelement des Arbeitspreises wird anstatt des bisher berücksichtigten Erdgas-Brennwertkessels zukünftig der Wärmepreisindex verwendet. Die Hamburger Energiewerke messen sich nicht mehr an der Vergleichstechnologie Erdgas-Brennwertkessel, da dies eine veraltete und nicht GEG-konforme Erzeugungsform darstellt. Damit folgen wir auch den Empfehlungen der einschlägigen Rechtsprechung sowie den Empfehlungen der Branche. Zukünftig werden die Emissionskosten im Arbeitspreis mitberücksichtigt und nicht mehr gesondert dargestellt. Der Fixanteil im Arbeitspreis erhöht sich und wirkt somit dämpfend auf die variable wärmemengenbezogene Preishöhe für alle Folgejahre.
Der bestehende Vertrag wird fristgerecht zum jeweiligen Vertragsende gekündigt. Sollten die Kundinnen und Kunden über dieses Datum hinaus Fernwärme aus dem Versorgungsnetz beziehen, werden sie gemäß § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV nach dem neuen Preissystem mit Wärme beliefert.
Unsere Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich eine eigene, alternative Versorgung aufzubauen und die Fernwärmeversorgung wird eingestellt.
Die Fernwärmepreisgleitklausel legt bereits im Vorweg das Preisniveau für das Folgejahr fest. Dadurch wissen unsere Kunden genau, was auf sie zukommt.
Die aktuell gültigen Preise können online unter Preise Stadtnetz oder gern in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.
Die Fernwärmepreise setzen sich aus verschiedenen Preiskomponenten zusammen. Diese sind in der Regel Grund- (auch Leistungspreis genannt), Arbeits- und Emissionspreis. Der Fernwärmeversorger investiert in die Wärmeerzeugung und das Wärmenetz sowie in die Wartung und Instandhaltung. Investitionen und Aufwendungen werden durch den Grundpreis gedeckt (verbrauchsunabhängige Preiskomponente).
Darüber hinaus werden Energieträger für die Wärmeerzeugung benötigt, die das Unternehmen auf den Energiemärkten beschaffen muss. Diese Kosten sind im Arbeitspreis als verbrauchsbezogene Preiskomponente enthalten. Sobald fossile Energieträger für die Wärmeerzeugung eingesetzt werden, entstehen auch CO2-Kosten (Emissionspreis).
Die Fernwärmeversorger unterliegen den strengen kartellrechtlichen Missbrauchsvorschriften, deren Einhaltung durch die Bundes- und der Landeskartellbehörden kontrolliert wird.
Weitere Faktoren, die die Preise beeinflussen und je nach Standort unterschiedlich stark ausfallen
können:
- Erzeugungsstruktur
- EE-Anteil
- Brennstoffmix
- Skaleneffekte Gebäudestruktur/Wärmenetz
- Distanzen für Monteure
- Standardisierungsgrad der Übergabestationen
- Anlagensteuerung
- Leistungsdichte im Netz
- Vertragliche Bestimmungen
- Beteiligung an Investitionskosten etc.
- Betrieb der Anlage oder auch des Wärmenetzes
Auch wenn sich die lokalen Fernwärmenetze in Deutschland aufgrund bspw. der verschiedenen Wärmequellen, Technologien und Netze nur schwer vergleichen lassen, bleibt die Preisstruktur des HEnW Stadtnetzes vergleichbar mit anderen Großstadt-Fernwärmenetzen wie München oder Berlin attraktiv, insbesondere auch, da der Anteil klimaneutraler Wärme im Stadtnetz im Jahr 2028 bereits bei rund 50 Prozent liegen wird.
Weitere Wärmenetze
Ihr Gebäude ist nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Grund dafür kann sein, dass das Fernwärmenetz nicht nah genug an Ihrem Standort verläuft. Alternativ kann dann eine dezentrale, maßgeschneiderte Heizlösung in Ihrem Gebäude zum Einsatz kommen.
Ihr Vorteil beim Contracting: Investitionskosten liegen genauso bei uns als Anbieter, wie Aufwand für Wartung und Instandhaltung.
Ein Wärme-Contracting kann sich positiv auf die Attraktivität einer Immobilie auswirken. Die Energieerzeugung ist je nach gewählter Technologie klimaschonend und konform mit geltenden Standards. Durch die Nähe der Anlage zum Nutzungsort geht wenig Energie im Transportprozess verloren. Der Einsatz von digitalen Services ermöglicht es uns als Energiedienstleister zudem, die Überwachung und Steuerung der Anlage in Echtzeit zu übernehmen. Dies trägt zusätzlich zur Energieeffizienz und Versorgungssicherheit bei.
Als erfahrener Contracting-Anbieter greifen wir auf ein umfassendes Angebot zurück, wodurch wir die Anforderungen, die an die Energie- und Wärmeversorgung von Neubauten gestellt werden, optimal abdecken können.
Die möglichen dezentralen Technologien reichen von Wärmepumpen bis hin zu Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen. Die Technologien können untereinander zu hybriden Heizungsanlagen kombiniert werden. So kann die Wärmeversorgung aus bis zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden.
Ein Wärme-Contracting-Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren. Nach Ablauf des Vertrags stehen dem Contracting-Nehmenden drei Optionen zur Auswahl: eine Vertragsverlängerung, den Erwerb der Anlage durch die Zahlung des Restwerts oder der Rückbau der Anlage.