Förderung
Wärmepumpen bieten langfristig eine kostengünstigere Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Das liegt zum einen an den niedrigeren Heizkosten und zum anderen an den Förderungen für Wärmepumpen. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen.
Welche Förderungen gibt es?
KfW- Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Ziel ist es u. a., die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zu fördern, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Im Rahmen des BEG-Zuschusses Nr. 458 wird der Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden gefördert. Dazu gehört unter anderem auch der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe.
IFB- Förderung
Auch die IFB Hamburg fördert den Austausch von Heizungsanlagen und den Einbau von Wärmepumpen, um die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Diese Förderung steht jedoch nicht Antragstellern zur Verfügung, die Anspruch auf die KfW-Förderbausteine Klimageschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus haben.
Wie setzt sich die KfW-Förderung zusammen?
Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 28.000 € berücksichtigt. Hiervon erhalten Antragssteller maximal einen Förderzuschuss von 80 %. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und ggf. aus mehreren Bausteinen zusammen.
30 % Basisförderung
Die KfW-Förderung besteht aus einer Basisförderung von 30 Prozent und ggf. mehreren zusätzlichen Förderbausteinen.
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen Bonus von 16 Prozent, wenn sie ihre bestehende Gasheizung (älter als 20 Jahre) sowie Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen ersetzen möchten.
10-40 % Einkommensbonus
Selbstnutzende Wohneigentümer erhalten einen Einkommensbonus von:
- 40 Prozent, wenn ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 30.000 € beträgt.
- 30 Prozent, wenn ihr Haushaltsjahreseinkommen mehr als 30.000 € und maximal 40.000 € beträgt.
- 10 Prozent, wenn ihr Haushaltsjahreseinkommen mehr als 40.000 € und maximal 50.000 € beträgt.
Hinweis: Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt verringert sich das Haushaltsjahreseinkommen um 10.000 €.
Für die Berechnung des Haushaltseinkommens wird das zu versteuernde Einkommen (Einkommensteuerbescheid) des Antragstellers sowie gegebenenfalls das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners, Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft und weiterer in dem gleichen Haushalt lebender Eigentümer und deren Partner herangezogen.
Dabei wird das durchschnittliche Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung berechnet (für Anträge im Jahr 2024 also der Durchschnitt von 2022 und 2021).
Wie setzt sich die IFB-Förderung zusammen?
Die IFB Hamburg unterstützt die Investitionsausgaben für Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen mit einem Zuschuss von 20 Prozent. Die maximale Fördersumme pro Einfamilienhaus beträgt dabei 9.000 €. Sollte bei der Antragstellung der KfW-Förderung die KfW-Förderbausteine Klimageschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus greifen, ist eine zusätzliche Förderung über die IFB nicht möglich.
Welche Förderoption ist für mich relevant?
Wärmepumpen werden in Hamburg von der KfW und der IFB Hamburg gefördert. Die Bausteine hierfür setzen sich unterschiedlich zusammen:
Option 1: Wenn bei Ihnen der Klimageschwindigkeits- und/oder der Einkommensbonus greift, erhalten Sie zusätzlich die Bausteine der KfW-Förderung.
Option 2: Greifen diese nicht, erhalten Sie die Bausteine der KfW- und der IFB-Förderung.
In beiden Fällen wird Ihre Wärmepumpe mindestens mit 46 % gefördert.