Preise Stadtnetz
Fernwärme. Einfach verlässlich.
Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Ein wichtiger Faktor ist dabei eine für alle Seiten nachvollziehbare und transparente Preisvereinbarung. Aber wie setzt sich der Wärmepreis zusammen? Was beinhaltet die Preisänderungsklauseln? Und was verbirgt sich hinter dem Begriff Emissionspreis? In dieser Übersicht der verschiedenen Kostenarten erfahren Sie alle Details zum Preissystem der Hamburger Energiewerke.
Preise für Fernwärme Stadtnetz
Einmalige Bereitstellung
Der Anschlussnehmer erstattet der Hamburger Energiewerke GmbH die Kosten für die Erstellung bzw. für die Veränderung des Hausanschlusses. Die Kosten können pauschal berechnet werden.
Bis zu einem vereinbarten Heizwasservolumendurchfluss (HWD in l/h) von 1.000 l/h wird ein Baukostenzuschuss von 11.305 Euro (9.500 Euro netto) erhoben. Für jeden weiteren darüber hinaus vereinbarten Heizwasservolumendurchfluss werden 11,31 Euro je l/h (9,50 Euro je l/h netto) erhoben, sofern keine davon abweichende Individualvereinbarung getroffen wird.
Jährliche Preise für die Wärmelieferung
Der Jahresgrundpreis beinhaltet Kosten, die unabhängig von der verbrauchten Wärme anfallen und sich nach dem Heizwasservolumendurchfluss richten. Er enthält die fixen Kosten des Unternehmens für die Bereitstellung der Fernwärme wie Lohnkosten und Investitionen in die Wärmeinfrastruktur.
17,672 € brutto
14,850 € netto
Preisänderungsfaktor: 1,0327 (GPF)
Eine Beratung über den erforderlichen Heizwasservolumendurchfluss (HWD) bietet Ihr Kundenbetreuer.
Preis je l/h
17,672 € brutto
Der Arbeitspreis richtet sich nach der Höhe der verbrauchten Wärmemenge und enthält vor allem die Kosten der Brennstoffe.
0,09907 € brutto
0,08325 € netto
Preisänderungsfaktor: 0,9911 (APF)
Preis je kWh
0,09907 € brutto
In den vorgenannten Bruttopreisen dieser Preisübersicht ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Nettopreise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Wussten Sie schon?
Auf unserer Webseite können Sie sich über die aktuellen Gesetze und Regelungen zur Fernwärme informieren – unter dem Link finden Sie detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf die Energieversorgung.
Downloads
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Stadtnetz der Hamburger Energiewerke GmbH ab 01.05.2025PDF 258.69 KB
- Preisblatt Stadtnetz 2026 ab 01.01.2026PDF 109.37 KB
- Preisblatt Stadtnetz 2025 ab 01.07.2025PDF 84.23 KB
- Preisblatt Stadtnetz 2025 ab 01.05.2025PDF 83.51 KB
- Bestätigung TÜV Nord 2026PDF 218.39 KB
- Bestätigung TÜV Nord 2025PDF 406.94 KB
Preisänderungsklauseln in der Wärmeversorgung
Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Fernwärmepreises – nach oben oder unten. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Das heißt: Wenn Erdgas, Heizöl, Holzpellets, Wärmepumpen etc. günstiger werden, profitieren auch Fernwärmekunden davon. Steigen die Preise für andere Energien, wird auch Fernwärme teurer.
Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Preisänderungen:
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten.
Index der tariflichen Monatsverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.
ICE – Jahresprodukt API#2 Rotterdam Coal Future in $/t Mittelwerte der Settlementpreise eines jeden Mittwochs (bzw. darauffolgenden Handelstags, sofern Mittwoch kein Handelstag war).
Umrechnung in €/t mit dem Referenzkurs Euro/Dollar der Europäischen Zentralbank, Kurs eines jeden Mittwochs (bzw. darauffolgenden Handelstags, sofern Mittwoch kein Handelstag war). Die Beschaffung erfolgt für das jeweilige Lieferjahr mit einem Vorlauf von zwei bzw. einem Jahr im Voraus jeweils zwischen dem 01.10.-31.12. und 01.01.-30.09.
(Beispiel: Die Beschaffung für das Jahr 2024 erfolgt zwischen dem 01.10. – 31.12.2022 und dem 01.01. – 30.09.2023)
EEX - Jahresprodukt Erdgas, Trading Hub Europe
Mittelwerte der Gas-Settlementpreise eines jeden Mittwochs (bzw. darauffolgenden Handelstags, sofern Mittwoch kein Handelstag war).
Die Beschaffung erfolgt für das jeweilige Lieferjahr mit einem Vorlauf von zwei bzw. einem Jahr im Voraus jeweils zwischen dem 01.10.-31.12. und 01.01.-30.09. (Beispiel: Die Beschaffung für das Jahr 2024 erfolgt zwischen dem 01.10. – 31.12.2022 und dem 01.01. – 30.09.2023)
EEX - EUA Future Jahresband
Mittelwerte der Settlementpreise eines jeden Mittwochs (bzw. darauffolgenden Handelstags, sofern Mittwoch kein Handelstag war). Die Beschaffung erfolgt für das jeweilige Lieferjahr mit einem Vorlauf von zwei bzw. einem Jahr im Voraus jeweils zwischen dem 01.10.-31.12. und 01.01.-30.09. (Beispiel: Die Beschaffung für das Jahr 2024 erfolgt zwischen dem 01.10. – 31.12.2022 und dem
01.01. – 30.09.2023)
Index der Verbraucherpreise für den Fernwärmeverbrauch einschließlich der Betriebskosten.
Der Jahresgrundpreis wird jährlich angepasst. Den neuen Jahresgrundpreis (GPneu) rechnet man unter Zuhilfenahme des bis dahin vereinbarten Jahresgrundpreises (GPalt), des Jahresgrundpreisänderungsfaktors aus dem Vorjahr (GPFalt) und dem neuen Jahresgrundpreisänderungsfaktor (GPFneu) aus:
GPneu = GPalt x GPFneu / GPFalt
Dabei werden für die Berechnung des Jahresgrundpreisfaktors die jeweils aktuellen Indexwerte (Lt und It) und die Basiswerte aus dem Jahr 2023/2024 (L0 und I0) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden beim Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Preisänderungsklausel für den Jahresgrundpreisfaktor lautet wie folgt:
GPF = 0,10 + 0,4 × Lt / L0 + 0,50 × It / I0
(L: Lohn-Index I: Investitionsgüter-Index)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Lohn-Index (L0): 109,2 (Durchschnitt Q3 2020 bis Q2 2024)
Investitionsgüter-Index (I0): 114,6 (Durchschnitt Juli 2023 bis Juni 2024)
Der Arbeitspreis wird jährlich angepasst. Der neue Arbeitspreis (APneu) wird unter Zuhilfenahme des bis dahin vereinbarten Arbeitspreises (APalt), des Arbeitspreisänderungsfaktors (APFalt) aus dem Vorjahr und dem neuen Arbeitspreisänderungsfaktor (APFneu) berechnet:
APneu = APalt x APFneu / APFalt
Der Arbeitspreisfaktor berücksichtigt ein Kostenelement und ein Marktelement. Das Kostenelement (APFKt) spiegelt die Kostenstruktur des Hamburger Energiewerke-Portfolios wider. Das Marktelement (APFMt) berücksichtigt die Verhältnisse des Wärmemarktes.
APF = 0,7 x APFKt + 0,3 x APFMt
(APFKt: Kostenelement APFMt: Marktelement)
Dabei werden für die Berechnung des Kosten- und Marktelementes die jeweils aktuellen Werte (Kt, Gt, EUAt, WPlt) und die Basiswerte aus dem Jahr 2023/2024 (G0, K0, EUA0, WPI0) in die Formel eingesetzt. Die Preisänderungsklauseln für das Kosten- und Marktelement lauten wie folgt:
APFKt = 61% + 22% x Gt /G0 + 5% x Kt / K0 + 12% x EUAt/ EUA0
APFMt = 100% x WPIt /WPI0
(K: Kohle-Preis EUA: Emissionszertifikate-Preis G: Erdgas-Preis WPI: Wärmepreisindex)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Kohle-Preise (K0): 104,50 (Durchschnitt vom 01.10.2023 bis 30.09.2024)
Erdgas-Preise (G0): 37,90 (Durchschnitt vom 01.10.2023 bis 30.09.2024)
Wärmepreisindex (WPI0): 170,8 (Durchschnitt Juli 2023 bis Juni 2024)
Emissionszertifikat-Preis (EUA0): 72,73 Euro/t (Durchschnitt vom 01.10.2023 bis 30.09.2024)