Der günstige Wärmepumpentarif
Ökologisch heizen mit 100 % Ökostrom
Der Wärmestromtarif LEUCHTTURM ist die perfekte Ergänzung für Ihre Wärmepumpe. So heizen Sie Ihr Zuhause nicht nur besonders günstig, sondern auch absolut umweltfreundlich mit erneuerbaren Energien.
Tarifdetails
- Der Wärmestromtarif Leuchtturm ist exklusiv in Hamburg verfügbar und beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie bis 31.12.2027 (inkl. Energiepreis und Netzentgelte, exkl. Steuern, Abgaben und Umlagen). Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann flexibel monatlich gekündigt werden. Alle Preisangaben verstehen sich inkl. 19 % MwSt.
- Preisanpassungen aufgrund neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter, allgemein verbindlicher Belastungen sind auch während der Dauer der Garantien möglich (siehe Ziffer 6.3. der AGB).
- Sie erhalten mit diesem Tarif automatisch ein um 60 % reduziertes Netzentgelt gem. § 14a EnWG (Modul 2) für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe.
- Ein separater Stromzähler für Ihre Wärmepumpe ist für einen erfolgreichen Vertragsschluss zwingend erforderlich. Nur so können Sie langfristig von den Preisvorteilen profitieren.
- Der Tarif ist für neue Wärmepumpen geeignet, die ab dem 01.01.2024 installiert wurden.
- Die Preisvorteile gelten für Kund:innen mit Standardlastprofil (SLP) in der Niederspannungsebene.
100 % zertifizierter Ökostrom
Von Anfang an setzen die Hamburger Energiewerke als städtischer Ökostromversorger ausschließlich auf 100 % Ökostrom. Dafür investieren wir seit vielen Jahren hier in der Region in erneuerbare Energien: Windkraft im Hamburger Hafen und Sonnenstrom von den Dächern der Stadt, aber auch Geothermie und Kraft-Wärme-Kopplung.
Dieses Engagement wurde wiederholt mit dem Grüner Strom-Label ausgezeichnet – dem Ökostromlabel der Umweltverbände NABU und BUND.
Informationen zum Strommix
Entsprechend des Energiewirtschaftsgesetz § 42 EnWG weisen wir an dieser Stelle die Zusammensetzung unseres Strommixes im Vergleich zur durchschnittlichen Zusammensetzung in Deutschland nach Energiequellen aus. Grundsätzlich erhalten unsere Kundinnen und Kunden mit allen Tarifangeboten 100 Prozent Ökostrom aus erneuerbaren Energien.
Stand Juni 2026
Quelle Stromerzeugung Deutschland: BDEW
CO2-Emissionen gem. Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Leitstelle Klimaschutz.
So einfach wechseln Sie zu den Hamburger Energiewerken
In nur drei einfachen Schritten wechseln Sie zu Ihrem städtischen Ökostromversorger.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Hamburger Energiewerke unterscheiden sich auf drei Ebenen wesentlich von einem Großteil der konventionellen Energieversorger am Markt: ökologisch, wirtschaftlich und sozial:
Ökologisch heben wir uns durch unsere Produkte ab: Wir liefern ausschließlich 100 % Ökostrom und Gas mit Biogasanteil (je nach gewähltem Tarif bis zu 15 %). Unser Tarifangebot ist damit konsequent frei von Kohle und Atomstrom – ohne Wenn und Aber!
Wirtschaftlich grenzen wir uns dadurch ab, dass wir den gesamten energiewirtschaftlichen Kreislauf abdecken und neben der Versorgung unserer Kundinnen und Kunden auch die regionale Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen wie Sonne und Wind vorantreiben. Wir setzen auf langfristig faire und bezahlbare Tarife, frei von Bonustricks.
Sozial zeichnen sich die Hamburger Energiewerke dadurch aus, dass wir als städtischer Energieversorger ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs verpflichtet sind. Unsere Gewinne fließen deshalb nicht an anonyme Investoren, sondern stehen unserem Eigentümer, der Freien und Hansestadt Hamburg, für den städtischen Haushalt zur Verfügung.
Unsere Tarife und Produkte sind größtenteils exklusiv in Hamburg und der Metropolregion erhältlich. In Einzelfällen sind aber auch andere Netzgebiete eingeschlossen. Ob Ihr Wohnort von uns versorgt wird, können Sie am einfachsten über unseren Preisrechner ermitteln.
Na klar! Das ist fast immer absolut problemlos möglich. Wenn Sie frisch in eine neue Wohnung gezogen sind, denken Sie bitte daran, sich den Stromzähler (und ggf. auch Gaszähler) für Ihre Wohnung zeigen zu lassen. Im Übergabeprotokoll sollten die entsprechende Zählernummer und der Zählerstand vermerkt werden. Die Wahl Ihres Energieversorgers liegt ganz bei Ihnen, Sie müssen Ihren Vermieter nicht um Erlaubnis bitten.
Nein, Ihre Versorgung mit Strom oder Gas ist während des gesamten Wechselprozesses sicher! Da Ihr örtlicher Grundversorger gesetzlich zur Belieferung verpflichtet ist, besteht für Sie zu keinem Zeitpunkt die Gefahr, dass das Licht ausgeht oder die Heizung kalt bleibt.
Die Bestellmenge ist der geschätzte Wert für Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch an Strom bzw. Gas. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden (kWh). Auf Basis der Bestellmenge wird Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnet, das ist der monatlich von Ihnen zu zahlende Betrag für Ihre Energieversorgung. Keine Sorge, es handelt sich hierbei nicht um eine verbindliche Abnahmemenge. Nach einem Jahr wird mit Ihrem Zählerstand in der Jahresrechnung ermittelt, ob die Bestellmenge mit der tatsächlich von Ihnen verbrauchten Menge übereinstimmt. Haben Sie weniger verbraucht, dann erhalten Sie eine Gutschrift von uns; haben Sie mehr verbraucht, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Damit wir diese Berechnung möglichst exakt vornehmen können, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig Ihren Zählerstand mitteilen. Daran werden wir Sie erinnern, wenn es soweit ist. Allerdings können Sie natürlich zwischendurch schon Services wie unser Onlineportal nutzen, um Zwischenablesungen Ihres Strom- oder Gaszählers einzutragen.
Schritt 1: Sie bestellen Ihren neuen Ökostromtarif oder Gastarif (mit Biogasanteil) bei uns – am besten natürlich bequem hier auf unserer Internetseite. Danach können Sie sich zurücklehnen. Denn jetzt sind wir am Zug.
Schritt 2: Wir bestätigen Ihren Auftrag und bitten Sie, Ihre persönlichen Angaben noch einmal zu überprüfen. Hat sich ein Fehler eingeschlichen? Kein Problem, sagen Sie uns einfach Bescheid. Passt alles? Wunderbar, dann brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Schritt 3: Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger für Sie. Natürlich können Sie die Kündigung auch selbst vornehmen – das empfehlen wir Ihnen allerdings nur dann, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, um bspw. bei einer Preiserhöhung vorzeitig aus Ihrem alten Vertrag herauszukommen (falls dieser über eine Mindestvertragslaufzeit verfügt).
Schritt 4: Anschließend kümmern wir uns um die Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber für das lokale Strom- oder Gasnetz, in Hamburg also bei unserem städtischen Schwesterunternehmen Hamburger Energienetze. Nun warten wir auf grünes Licht vom Netzbetreiber und von Ihrem bisherigen Energieversorger.
Schritt 5: Sobald wir eine positive Rückmeldung haben, erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung. Darin finden Sie Ihren Abschlagsplan und den genauen Lieferbeginn. Los geht's bei uns immer am Monatsersten, frühestens aber drei Wochen nach Eingang Ihres Auftrags.