Gesetze & Pflichten bei den Hamburger Energiewerken
Die Hamburger Energiewerke stehen für eine zuverlässige, nachhaltige und faire Energieversorgung in Hamburg. Dabei erfüllen wir nicht nur unseren Versorgungsauftrag, sondern auch umfassende Gesetze und Pflichten. Transparenz, Integrität und ein verantwortungsvolles Handeln prägen unsere tägliche Arbeit und sichern das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Partner. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Pflichten, die wir als städtisches Energieversorgungsunternehmen wahrnehmen.
Pflichtveröffentlichungen
Als städtisches Unternehmen unterliegen wir umfangreichen Berichtspflichten. Auf der Seite der Pflichtveröffentlichungen finden Sie den Hamburger Corporate Governance Kodex für die Hamburger Energiewerke und unsere Beteiligungen sowie die Geschäftsberichte und weitere Veröffentlichungen im Download.
Hamburger Corporate Governance Kodex
Der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) regelt unter anderem die Verantwortlichkeiten, Zusammensetzung und Arbeitsweise von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Der Kodex soll dazu beitragen, dass
- die Unternehmensführung in den Hamburger städtischen Unternehmen kontinuierlich verbessert wird.
- städtische Unternehmen in Hamburg für die Öffentlichkeit transparenter werden, wodurch das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik steigt.
- sich die Geschäftsführungen den Nachhaltigkeitszielen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichten und hierzu berichten.
- ein standardisiertes Zusammenwirken von Gesellschaftern, Aufsichtsorgan und Geschäftsführung festgelegt und kontinuierlich verbessert wird.
Als Unternehmen sind wir jährlich zur Abgabe einer sogenannten Entsprechenserklärung verpflichtet, in der wir Abweichungen vom Kodex darlegen und diese begründen. Dies soll zur Transparenz beitragen (Prinzip „comply or explain”).
Geschäftsbericht der Hamburger Energiewerke
Als Energieversorger der Stadt Hamburg sind wir eng mit der Hansestadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern verbunden. Mit unseren Geschäftsberichten geben wir einen umfassenden, wirtschaftlichen Einblick in unser Unternehmen. Wir verfolgen mit unseren Maßnahmen und Projekten konsequent das Ziel, eine nachhaltige Energiezukunft zu gestalten. Denn wir befinden uns bereits mitten in der Transformation zu einem klimaneutralen Energieversorger.
Zertifizierungen der Hamburger Energiewerke
Als Energieversorgungsunternehmen tragen wir eine besondere Verantwortung für den Erhalt und den Betrieb unserer Fernwärmenetze. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, lassen wir uns in wichtigen Bereichen wie dem Arbeitsschutz-Management, dem Technischen Sicherheitsmanagement für Netz und Vertrieb sowie der kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes und des effizienten Energieeinsatzes regelmäßig zertifizieren. Darüber hinaus sind wir aktives Mitglied im Netzwerk der UmweltPartnerschaft der Stadt Hamburg, wodurch wir unser besonderes Engagement für den nachhaltigen Schutz unserer Umwelt unterstreichen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wir nehmen unsere Verantwortung entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette ernst. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte und den Umweltschutz zu respektieren und ihre Einhaltung in unserer gesamten Lieferkette sicherzustellen. Unser Handeln sowie das unserer Mitarbeitenden orientiert sich an international anerkannten Menschenrechten sowie den Grundsätzen von Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie diese Standards in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ebenfalls anerkennen und umsetzen.
Hinweisgeberstelle
Für unsere Hinweisgeberstelle haben wir einen externen Rechtsanwalt als Ombudsmann bestellt. Er nimmt Hinweise auf mögliche Verletzungen von Gesetzen und internen Regelungen oder sonstiges schädigendes Verhalten bei den Hamburger Energiewerken in jedweder Form und auf Wunsch anonym entgegen und leitet begründete Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße an unseren Compliance-Bereich weiter.
Dr. Malte Passarge
(Ombudsstelle / Huth Dietrich Hahn – Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB)
Telefon: 040 41525-0
E-Mail: passarge@hdh.net