Fernwärme erklärt
Kurz erklärt: Wie funktioniert eigentlich Fernwärme?
Unter Fernwärme versteht man die Belieferung von Gebäuden mit Warmwasser und Heizwärme über ein unterirdisches Rohrleitungsnetz. Grundsätzlich kann Fernwärme aus verschiedenen Brennstoffen und Wärmequellen erzeugt werden.
Ein Fernwärmesystem besteht im Wesentlichen aus diesen Komponenten:
- Wärmeerzeugungsanlagen (z.B. Heizkraftwerke, Blockheizkraftwerke sowie weitere - angeschlossene Wärmequellen wie Power-to-Heat-Anlagen, Industriebetriebe und Müllverwertungsanlagen)
- Fernwärmenetz
- Pumpstationen
- Hausanschlüsse
- Übergabestationen zur Abgabe der Wärme an die Gebäudeheizung
Damit alles gut ankommt: Unser Rohrleitungssystem
Bei einer Fernwärmeversorgung dient Heißwasser als Wärmeträger. Dabei
gelangt die Wärme über ein unterirdisch verlegtes, isoliertes Rohrleitungssystem direkt zum Verbraucher, indem von der Hauptleitung eine Hausanschlussleitung bis zum Gebäude des Endabnehmers gelegt wird. Der Vorteil: Die ans Fernwärmenetz angeschlossenen Gebäude benötigen keine mit Brennstoff befeuerten Heizungsanlagen mehr. Das ankommende heiße Wasser wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt. Anschließend wird das abgekühlte Wasser wieder zurück ins Fernwärmenetz geleitet.
Voraussetzungen für Fernwärme
Um sich an die Hamburger Fernwärme anzuschließen, müssen generell bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte beachten Sie:
Nur bestimmte Personengruppen sind berechtigt, einen Anschluss an die Hamburger Fernwärme zu beantragen.
Wichtiger Hinweis: Sie wohnen zur Miete oder besitzen eine Wohnung? Dann können Sie keinen Anschluss direkt bei uns beantragen - bitte wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter, damit diese Kontakt zu uns aufnehmen.
Ablauf – Ihr Weg zur Hamburger Fernwärme
Für einen Anschluss an die Hamburger Fernwärme müssen bestimmte technische und vertragliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem können nur bestimmte Berechtigte einen Fernwärmeanschluss beantragen.
Anfrage über das Hausanschlussportal:
- Stellen Sie Ihre Anfrage über unser Hausanschlussportal und geben Sie dort die relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie ein.
Prüfung der Anschlussmöglichkeit:
- Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir, ob Ihre Immobilie im Versorgungsgebiet liegt und an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann.
- Bei größeren Bauprojekten außerhalb des Stadtnetzes prüfen wir gegebenenfalls eine Versorgung über Quartierswärme.
- Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kann die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Anschluss der Immobilie an das Netz:
- Wird die Anschlussmöglichkeit bestätigt, meldet sich unser Vertrieb zur Abfrage der Wärmebedarfsdaten.
- Anschließend werden die technischen Voraussetzungen vor Ort sowie die hydraulische Verfügbarkeit geprüft.
- Auf dieser Grundlage erstellen wir ein detailliertes Angebot und beantworten Ihre Fragen.
Glückwunsch, ab sofort nutzen Sie Fernwärme!
- Nach erfolgreichem Anschluss wird Ihre Immobilie über das Fernwärmenetz mit Wärme versorgt.
- Dabei profitieren Sie von einer komfortablen Wärmeversorgung mit vergleichsweise wenig Technik im Gebäude.
Wir stellen Ihnen eine Übersicht von Handwerksbetrieben in Ihrer Nähe zur Verfügung, die Ihnen bei der Umsetzung Ihres Anschlusses behilflich sind.
Hamburger Transformationsplan für die Fernwärme
Wir unterstützen die Stadt Hamburg bei ihrem Ziel zur Klimaneutralität bis 2040. Dieser Herausforderung stellen wir uns und treiben als städtischer Energieversorger die Energiewende in Hamburg voran. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Hamburger Klimaschutzgesetzes steigen wir bis spätestens Ende 2030 aus der steinkohlegefeuerten Wärmeerzeugung aus. Damit sparen wir CO2-Emissionen ein und leisten laut Hamburger Klimaplan den größten Einzelbeitrag für das Erreichen der städtischen Klimaziele. Unser Handeln geht aber noch weiter. Damit Wärmewende und Verkehrswende gelingen, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar. Deshalb bauen wir unser Portfolio an Wind- und Solaranlagen weiter aus. Durch Sektorenkopplung unterstützen wir zudem die Hamburger Industrie und den Hafen auf dem Weg zur Klimaneutralität und forcieren die Mobilitätswende.
Gesetze und Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen und Fördermöglichkeiten, die für die Fernwärmeversorgung relevant sind.
Technische Infos & Seminare für Handwerksbetriebe
Wir stellen Ihnen Informationen für einen effizienten und sicheren Betrieb von Fernwärmeanlagen zur Verfügung und informieren Sie über anstehende Seminare, um sich zum zertifizierten Fernwärme-Experten weiterzubilden.
Auf dieser Karte erhalten Sie Informationen zu Wärmebedarf, -erzeugung und -verteilung in Hamburg.
Häufig gestellte Fragen
Um Fernwärme zu erhalten, stellen Sie als Grundstückseigentümer zunächst eine Anfrage über unser Hausanschlussportal und geben dort die relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie an. Anschließend prüfen wir, ob Ihr Gebäude im Versorgungsgebiet liegt und ein Anschluss technisch möglich ist. Bei größeren Bauprojekten außerhalb des Stadtnetzes prüfen wir zusätzlich die Möglichkeit einer Quartierswärmeversorgung. Wird die Anschlussmöglichkeit bestätigt, kann Ihre Immobilie an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Unser technischer Kundendienst und unser kaufmännischer Kundenservice unterstützen Sie bei Fragen gerne weiter.
Bei unserer Anforderung der benötigten Unterlagen unterscheiden wir zwischen Neubauprojekten/Bestandsimmobilien und Gebäuden, die nicht von der Wärmelieferverordnung betroffen sind.
Für Neubauprojekte und Bestandsimmobilien, die NICHT unter die Wärmelieferverordnung fallen, benötigen wir zu Beginn folgende Unterlagen:
- das ausgefüllte Anfrageformular (dieses senden wir Ihnen nach Ihrer Anfrage zu, wenn Ihr Gebäude an das Stadtnetz angeschlossen werden kann)
- einen Lageplan des Grundstücks
- den Energieausweis/Schaltschema (falls vorhanden)
- Grundrisspläne des Gebäudes - insbesondere den Kellergrundriss
- Vertretungsvollmacht (falls die Anfrage durch eine Hausverwaltung erfolgt)
Für Bestandsimmobilien, die von der Wärmelieferverordnung betroffen sind, benötigen wir:
- das ausgefüllte Anfrageformular (das Sie nach erfolgreichem Eingang Ihrer Anfrage erhalten, wenn Ihr Gebäude im Versorgungsgebiet des Stadtnetzes liegt)
- die letzten drei Heizkostenabrechnungen mit allen anrechenbaren Kosten (z.B. Wartung, Betriebsstrom, Emissionsmessung, Schornsteinreinigung)
- den Energieausweis (falls vorhanden)
- das Protokoll des Schornsteinfegers
- Grundriss des Kellergeschosses mit Markierung der Lage des Heizraums
- eine Vertretungsvollmacht (falls die Anfrage durch eine Hausverwaltung erfolgt)
Sie stellt sicher, dass die Fernwärmeversorgung in Deutschland transparent und fair gestaltet wird. Wesentliche Punkte der Verordnung sind:
- Preistransparenz: Die Verordnung verlangt eine transparente Preisgestaltung für die Fernwärme. Die Anbieter müssen ihre Preise offenlegen und nachvollziehbar gestalten.
- Kunden-/Mieterschutz: Die WLV schützt die Rechte der Endverbraucher, indem sie Regeln für die Vertragsgestaltung und Abrechnung festlegt. Dazu zählt auch die Durchführung eines Kostenvergleichs, um sicherzustellen, dass Mieter bei einer Umstellung keine zusätzlichen Heizkosten tragen müssen.
- Qualität der Wärmeversorgung: Die Anbieter sind verpflichtet, die Energieeffizienz im Vergleich zur vorherigen Versorgung zu verbessern und die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Die Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz können je nach Standort, Gebäudegröße und technischen Anforderungen variieren. In der Regel setzen sich die Kosten aus einem einmaligen Anschlussbeitrag und laufenden Wärmekosten zusammen. Genauere Informationen erhalten Sie nach der Prüfung Ihrer Anfrage. Mit einem Klick erfahren Sie mehr über die Kosten & Preise.
In der Regel können Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeimmobilien, Projektgesellschaften, Hausverwaltungen, genossenschaftliche und freie Wohnungsunternehmen den Anschluss beantragen. Mieter wenden sich bei Interesse bitte an den Eigentümer oder die Hausverwaltung.
Die Qualität und Zuverlässigkeit der Fernwärmeversorgung werden durch regelmäßige Wartung, Instandhaltung und Überwachung der zentralen Anlagen und Netze unterstützt. Darüber hinaus gelten gesetzliche Vorgaben, technische Regelwerke und Normen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb. Unser Ziel ist eine verlässliche und bedarfsgerechte Wärmeversorgung für unsere Kundinnen und Kunden.
Im Falle von Störungen oder Ausfällen steht Ihnen der technische Kundendienst des Fernwärmeanbieters zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich telefonisch unter 040 63 96 – 2871 an unsere Störungsnummer der Fernwärme.