Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unsere Verantwortung entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette

 

Menschenrechte bei den Hamburger Energiewerken

Als städtischer Energieversorger gehört die Energiewende zu unseren zentralen Aufgaben. Schon heute sind wir der größte Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen in der Hansestadt. Unser Anspruch ist es, Gestalter und Treiber der Hamburger Energiewende zu sein und unseren Teil dazu beizutragen, die Erderwärmung zu begrenzen.

Wir wollen mit innovativen ökologischen Lösungen eine Vorbildfunktion  in der Transformation der Energiesysteme einnehmen. Daher ist es unsere besondere Verantwortung, unsere Geschäftsaktivitäten nachhaltig zu gestalten und diese im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung an energie- und umweltpolitischen und ökologischen Aspekten auszurichten und diese Prinzipien in alle Prozesse unseres unternehmerischen Handelns zu integrieren.

Die Anerkennung und der Schutz der Menschenrechte und der Umweltschutz sind wesentliche Grundlagen unseres Geschäftsbetriebs. Wir bekennen uns dazu, diese zu achten und darauf hinzuwirken, dass deren Einhaltung entlang unserer Wertschöpfung- und Lieferkette  sichergestellt wird. 
Die HEnW Grundsatzerklärung zu Menschenrechte ist nachfolgend als Download hinterlegt.
 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in  Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG) gebilligt.

Das Gesetz legt Anforderungen an ein verantwortliches Management globaler Lieferketten fest. Es wird verbindlich geregelt, welche Sorgfaltspflichten  Unternehmen wahrzunehmen haben. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte zu verbessern und dabei auch relevante  Umweltbelange zu berücksichtigen. In dem Gesetz wird unter anderem geregelt, wie
 

  • Unternehmen ihre Umwelt- und Menschenrechtlichen Risiken analysieren
  • ein angemessenes Risikomanagement im Zuge des LkSG umzusetzen ist
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen werden müssen
  • ein unternehmensinterner Beschwerdemechanismus eingerichtet werden muss
  • das Unternehmen über seine Aktivitäten zu berichten hat.

Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette.
 

Beauftragte Person

Als LkSG- und Menschenrechtbeauftragter der Hamburger Energiewerke ist Thomas Nast eingesetzt, der direkt der Geschäftsführung unterstellt ist.
Er ist dafür verantwortlich das LkSG-Risikomanagement zu überwachen und berichtet regelmäßig der Geschäftsführung. 

Unterstützt wird er hierbei durch eine Task Force LkSG mit Fachkräften der relevanten Geschäftsbereiche.
 

Verantwortung in der Lieferkette

Wir haben die Kernelemente unserer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Verhaltenskodex festgelegt und unterstützen so die  Achtung und Einhaltung der auch international anerkannten Menschenrechte sowie die legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Wesentliche Aspekte unseres geschäftlichen Handelns sind dabei für uns Integrität, Fairness, Respekt, Nachhaltigkeit und Transparenz.

So wie wir von unseren Mitarbeitenden selbstverständlich verlangen, dass sie sich an die geltenden Gesetze und internen Vorgaben halten, so selbstverständlich verlangen wir auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich an entsprechende Standards zu Umwelt, Soziales und zur Unternehmensführung halten und diese auch umsetzen.
 

Beschwerdestelle nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir haben ein Beschwerdeverfahren und eine Beschwerdestelle eingerichtet. 
Das Beschwerdeverfahren ermöglicht es, unternehmenszugehörigen und sonstigen Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der HEnW und der mit ihr verbundenen Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Die Beschwerden können sich auf Verstöße gegen das LkSG beziehen, also Meldungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstößen oder Risiken, die im eigenen Geschäftsbereich der HENW oder bei Geschäftspartnern entstanden sind (entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette).

Das Einreichen einer Beschwerde ist anonym möglich.

Wir stellen sicher, dass wir Ihre Identität auf Ihren Wunsch vertraulich und Datenschutzkonform behandeln. Wir akzeptieren keine Benachteiligung von Hinweisgebenden. Ihre Ansprechpersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden Ihre Daten und Angaben vertraulich behandeln. Beschwerden  können Sie per E-Mail, telefonisch oder per Post einreichen. Nachfolgend die Kontaktdaten unserer Ombudsstelle:

HUTH DIETRICH HAHN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Dr. Malte Passarge
E-Mail: Passarge@hdh.net
Tel: (+49) 040 41 52 50
Mob: (+49) 0179 14 16 271
Neuer Jungfernstieg 17
20354 Hamburg

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach LkSG

Eingang der Meldung und Bestätigung

Das Verfahren beginnt mit dem Eingang eines Hinweises bei der Beschwerdestelle der HEnW bezüglich menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken oder eines Hinweises, der sich auf die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten bezieht. Der Eingang des Hinweises wird dem oder der Hinweisgebenden durch die Beschwerdestelle bestätigt.

Erörterung und Vorprüfung

Der Ombudsmann erörtert den Sachverhalt mit dem Beschwerdeführer oder der Beschwerdeführerin. Gegebenenfalls wird von ihm ein Angebot zu einem Verfahren der einvernehmlichen Beilegung eingeholt. Anschließend wir die Beschwerde durch den Ombudsmann hinsichtlich ihrer Plausibilität und Stichhaltigkeit geprüft und mit einer Einschätzung an die HEnW weitergeleitet. Sollte auf der Grundlage der Vorprüfung eine Einstellung erfolgen, wird dies dem Beschwerdeführer oder der Beschwerdeführerin durch die Beschwerdestelle mitgeteilt und dokumentiert.

Erweiterte Prüfung

Kommt es nach der Vorprüfung nicht zu einer Einstellung, wird eine erweiterte Prüfung im Zusammenwirken von Beschwerdestelle und den zuständigen Stellen der HEnW erfolgen. Insbesondere ist der der Sachverhalt weiter aufzuklären und umfassend zu bewerten. Die Geschäftsführung wird angemessen über den Fortgang der Prüfung unterrichtet.

Abhilfe und Prävention

Soweit erforderlich folgen nach Abschluss der erweiterten Prüfung die Entscheidung und Umsetzung geeigneter Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen, um die identifizierten Risiken zukünftig zu reduzieren und Verletzungen zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Dabei wird der gesamte Rahmen von Maßnahmen nach dem LkSG ausgenutzt. Insbesondere werden Konzepte zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von Pflichtverletzungen erstellt und umgesetzt sowie erforderliche Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen durchgeführt und etabliert.

Dokumentation und Berichterstattung

Aufgrund von Beschwerden und Hinweisen identifizierte menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen von menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflichten sowie Maßnahmen, die die HEnW aufgrund von Beschwerden ergriffen hat, werden dokumentiert und in den jährlichen Bericht des Unternehmens zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten aufgenommen und gemäß den Vorgaben des LkSG veröffentlicht.