Preise IBA-Gebiet
Kontext zum IBA-Gebiet
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die IBA Hamburg GmbH, hat die Hamburger Energiewerke mit der Wärmeversorgung der Projektgebiete Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel konzessioniert. Für die Wärmeversorgung der Quartiere gelten die in den jeweiligen Planungs- und Versorgungskonzepten festgelegten Anforderungen. Die benötigte Wärme stammt aus Geothermie und wird über ein Nahwärmenetz an die angeschlossenen Gebäude verteilt. Für die Wärmeversorgung der Quartiere gelten die in den jeweiligen Planungs- und Versorgungskonzepten festgelegten Anforderungen. Die benötigte Wärme stammt aus Geothermie und wird über ein Nahwärmenetz an die angeschlossenen Gebäude verteilt. Die resultierende Wärme wird über ein Nahwärmenetz an die Bürgerinnen und Bürger in den Quartieren verteilt.
Preise IBA-Gebiet
Einmalige Bereitstellung
Der Anschlussnehmer erstattet der Hamburger Energiewerke GmbH die Kosten für die Erstellung bzw. für die Veränderung des Hausanschlusses. Die Kosten können pauschal berechnet werden.
Die Hamburger Energiewerke GmbH erheben vom Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der wirtschaftlichen Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen. Die Kosten können entsprechend der vorzuhaltenden Leistung des Hausanschlusses pauschal berechnet werden.
Preise für die Wärmelieferung Q4
Der Grundpreis beinhaltet Kosten, die unabhängig von der verbrauchten Wärme anfallen und sich nach der vorgehaltenen Leistung in kW richten. Er enthält die fixen Kosten des Unternehmens für die Bereitstellung der Fernwärme wie Lohnkosten und Investitionen in die Wärmeinfrastruktur.
49,529 € brutto
41,621 € netto
Preisänderungsfaktor: 1,2689 (GPF)
Unser technischer Kundendienst steht Ihnen für eine Beratung über die erforderliche Leistung zur Verfügung.
Preis je kW
49,529€ brutto
Der Arbeitspreis richtet sich nach der Höhe der verbrauchten Wärmemenge und enthält vor allem die Kosten der Brennstoffe.
0,26097 € brutto
0,2193 € netto
Preisänderungsfaktor: 3,5088 (APF)
Preis je kWh
0,26097 € brutto
In den vorgenannten Bruttopreisen dieser Preisübersicht ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Nettopreise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Wussten Sie schon?
Auf unserer Webseite können Sie sich über die aktuellen Gesetze und Regelungen zur Fernwärme informieren – unter dem Link finden Sie detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf die Energieversorgung.
Downloads
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA Gebiet Q4 2026PDF 56.88 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA Gebiet Q3 2026PDF 56.53 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA-Gebiet Q2 2026PDF 19.15 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA-Gebiet Q1 2026PDF 63.13 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA Gebiet (Interimsversorgung) Q4 2026PDF 56.60 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA Gebiet (Interimsversorgung) Q3 2026PDF 56.88 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA-Gebiet (Interimsversorgung) Q2 2026PDF 18.86 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA-Gebiet (Interimsversorgung) Q1 2026PDF 151.92 KB
- Mustervertrag Wilhelmsburg – IBA-GebietPDF 5.45 MB
- Bestätigung TÜV Nord 2026 – IBA-GebietPDF 167.00 KB
Preisänderungsklauseln in der Wärmeversorgung
Die Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Fernwärmepreises nach oben oder unten. Maßgeblich sind die auf dieser Seite erläuterten Kosten- und Marktparameter. Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Während dieser Zeit können sich verschiedene Kosten- und Marktparameter verändern. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Die Preisänderungsformel berücksichtigt unter anderem die Entwicklung der Erdgas- und Strompreise sowie des Wärmepreisindex und des CO2-Preises. Veränderungen dieser Faktoren können sich auf den Fernwärmepreis auswirken. Veränderungen der in der Preisänderungsformel berücksichtigten Energie- und Marktparameter können zu einer Anpassung des Fernwärmepreises führen.
Folgende Faktoren haben ein Einfluss auf die Preisänderungen:
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten.
Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste in der Energie- und Wasserversorgung.
Strompreisindex – Monatlicher Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Elektrischer Strom bei Abgabe an gewerbliche Anlagen.
EEX - Quartalsprodukt Erdgas, Trading Hub Europe
Mittelwerte der Gas-Settlementpreise. Die Beschaffung erfolgt für das jeweilige Quartal mit einem Vorlauf von einem Monat im Voraus (Beispiel: Die Beschaffung für das 3. Quartal erfolgt zwischen dem 01.05. – 31.05)
Emissionspreis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für den zu bepreisenden Zeitraum bzw. ab dem 01.01.2026 ein dann gültiger Markt-/Börsenpreis. Über den jeweiligen Markt-/Börsenpreis wird das EVU gesondert informieren. Der CO2 Emissionsfaktor beträgt 0,182 Tonnen CO2/MWh.
Index der Verbraucherpreise für den Fernwärmeverbrauch einschließlich der Betriebskosten.
Der Grundpreis wird quartalsweise angepasst. Der neue Grundpreis (GPneu) wird unter Zuhilfenahme des vereinbarten Basisgrundpreises (GP0) neu ausgerechnet:
Dabei werden für die Berechnung des Grundpreisfaktors die jeweils aktuellen Indexwerte (Lt und It) und die Basiswerte aus dem Jahr 2020/2021 (L0 und I0) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden beim Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Preisänderungsklausel für den Grundpreisfaktor lautet wie folgt:
GPneu = GP0 × (0,65 × It/I0 + 0,25 × Lt/L0 + 0,10)
(L: Lohn-Index I: Investitionsgüter-Index)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Investitionsgüter-Index I0: 97,40 (Durchschnitt Okt. 2019 - Dez. 2019, 2021=100)
Lohn-Index L0: 99,00 (Durchschnitt Q4 2019, 2020=100)
Der Arbeitspreis wird quartalsweise angepasst. Der neue Arbeitspreis (APneu) wird unter Zuhilfenahme des vertraglich vereinbarten Basisarbeitspreises (AP0) berechnet. Dabei werden für die Berechnung des Kosten- und Marktelement die jeweils aktuellen Werte (Gt; Wt; It; St) und die Basiswerte aus dem Jahr 2020/2021 (G0; W0; It; St) in die Formel eingesetzt. Die für die Preisberechnung verwendeten Werte stammen unter anderem vom Statistischen Bundesamt; die jährliche Prüfung der entsprechenden Angaben unter Downloads im verfügbaren TÜV-Bericht dokumentiert.
APneu=AP0×(0,35×((Gt+0,182×C02)/(G0+0,182×C020 ))+0,20×Wt/W0 +0,20×It/I0 +0,15×St/S0 +0,10)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Strom-Index S0: 94,13 (Durchschnitt Okt. 2019 - Dez. 2019 - 2021 = 100)
Erdgas-Preise G0: 9,88 €/MWh (Durchschnitt vom 01.02.2020 – 28.02.2020)
CO2-Preis nach BEHG CO20: 0,00 €/t (Emissionspreis 2020)
Wärmpreisindex W0: 102,50 (Durchschnitt Okt. 2019 - Dez. 2019, 2020 = 100)