Preise Bestandsgebiet
Preise Bestandsgebiet
Einmalige Bereitstellung
Der Anschlussnehmer erstattet der Hamburger Energiewerke GmbH die Kosten für die Erstellung bzw. für die Veränderung des Hausanschlusses. Die Kosten können pauschal berechnet werden.
Für jeden vereinbarten Heizwasservolumendurchfluss werden 7,735 Euro je l/h brutto (6,50 Euro je l/h netto) erhoben, sofern keine davon abweichende Individualvereinbarung getroffen wird.
Preise für die Wärmelieferung
Der Jahresgrundpreis beinhaltet Kosten, die unabhängig von der verbrauchten Wärme anfallen und sich nach dem Heizwasservolumen-durchfluss richten. Er enthält die fixen Kosten des Unternehmens für die Bereitstellung der Fernwärme wie Lohnkosten und Investitionen in die Wärmeinfrastruktur.
9,239 € brutto
7,764 € netto
Preisänderungsfaktor: 1,1502 (GPF)
Unser technischer Kundendienst steht Ihnen für eine Beratung über den erforderlichen Heizwasservolumendurchfluss (HWD) zur Verfügung.
Preis je l/h
9,239€ brutto
Der Arbeitspreis richtet sich nach der Höhe der verbrauchten Wärmemenge und enthält vor allem die Kosten der Brennstoffe.
0,06768 € brutto
0,05687 € netto
Preisänderungsfaktor: 1,5370 (APF)
Preis je kWh
0,06768 € brutto
Der Emissionspreis richtet sich nach der Höhe der verbrauchten Wärmemenge und enthält die Kosten für den Erwerb der CO2-Zertifikate, die die Hamburger Energiewerke aufgrund gesetzlicher Verpflichtung kaufen muss.
0,00841 € brutto
0,00707 € netto
Preisänderungsfaktor: 2,0200 (EPF)
Der Emissionspreis wurde mit einem BEHG Wert in Höhe von 65 €/tCO2 berechnet.
Preis je kWh
0,00841 € brutto
In den vorgenannten Bruttopreisen dieser Preisübersicht ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Nettopreise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Wussten Sie schon?
Auf unserer Webseite können Sie sich über die aktuellen Gesetze und Regelungen zur Fernwärme informieren – unter dem Link finden Sie detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf die Energieversorgung.
Downloads
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Wilhelmsburg – BestandsgebietPDF 215.35 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg 2026 – Bestandsgebiet ab 01.07.2026PDF 59.90 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg 2026 – Bestandsgebiet ab 01.01.2026PDF 14.95 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg 2025 – Bestandsgebiet ab 01.07.2025PDF 11.87 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg 2025 – Bestandsgebiet ab 01.01.2025PDF 11.76 KB
- Bestätigung TÜV Nord 2026PDF 218.39 KB
- Bestätigung TÜV Nord 2025PDF 406.94 KB
- Flyer MieterkommunikationPDF 1.95 MB
Preisänderungsklauseln in der Wärmeversorgung
Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Fernwärmepreises – nach oben oder unten. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Das heißt: Wenn Erdgas, Heizöl, Holzpellets, Wärmepumpen etc. günstiger werden, profitieren auch Fernwärmekunden davon. Steigen die Preise für andere Energien, wird auch Fernwärme teurer.
Folgende Faktoren haben ein Einfluss auf die Preisänderungen:
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten.
Index der tariflichen Monatsverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.
EEX German Power Futures. Mittelwerte der Strom-Settlementpreise eines jeden Mittwochs (bzw. darauffolgenden Handelstags, sofern Mittwoch kein Handelstag war). Die Beschaffung erfolgt für das jeweilige Lieferjahr mit einem Vorlauf von zwei bzw. einem Jahr im Voraus jeweils zwischen dem 01.10. – 31.12. und 01.01. – 30.09. (Beispiel: Die Beschaffung für das Jahr 2024 erfolgt zwischen dem 01.10. – 31.12.2022 und dem 01.01. – 30.09.2023)
EEX - Jahresprodukt Erdgas, Trading Hub Europe
Mittelwerte der Gas-Settlementpreise eines jeden Mittwochs (bzw. darauffolgenden Handelstags, sofern Mittwoch kein Handelstag war). Die Beschaffung erfolgt für das jeweilige Lieferjahr mit einem Vorlauf von zwei bzw. einem Jahr im Voraus jeweils zwischen dem 01.10.-31.12. und 01.01.-30.09. (Beispiel: Die Beschaffung für das Jahr 2024 erfolgt zwischen dem 01.10. – 31.12.2022 und dem 01.01. – 30.09.2023)
EEX - EUA Future Jahresband
Mittelwerte der Settlementpreise eines jeden Mittwochs (bzw. darauffolgenden Handelstags, sofern Mittwoch kein Handelstag war). Die Beschaffung erfolgt für das jeweilige Lieferjahr mit einem Vorlauf von zwei bzw. einem Jahr im Voraus jeweils zwischen dem 01.10.-31.12. und 01.01.-30.09. (Beispiel: Die Beschaffung für das Jahr 2024 erfolgt zwischen dem 01.10. – 31.12.2022 und dem
01.01. – 30.09.2023)
BEHG
Emissionspreis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für den zu bepreisenden Zeitraum bzw. ab dem 01.01.2026 ein dann gültiger Markt-/Börsenpreis. Über den jeweiligen Markt-/Börsenpreis wird das EVU gesondert informieren.
Der Jahresgrundpreis wird jährlich angepasst. Den neuen Jahresgrundpreis (GPneu) rechnet man unter Zuhilfenahme des bis dahin vereinbarten Jahresgrundpreises (GPalt), des Jahresgrundpreisänderungsfaktors aus dem Vorjahr (GPFalt) und dem neuen Jahresgrundpreisänderungsfaktor (GPFneu) aus:
GPneu = GPalt x GPFneu / GPFalt
Dabei werden für die Berechnung des Jahresgrundpreisfaktors die jeweils aktuellen Indexwerte (Lt und It) und die Basiswerte aus dem Jahr 2020/2021 (L0 und I0) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden beim Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Preisänderungsklausel für den Jahresgrundpreisfaktor lautet wie folgt:
GPF = 0,10 + 0,4 × Lt / L0 + 0,50 × It / I0
(L: Lohn-Index I: Investitionsgüter-Index)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Lohn-Index (L0): 100,9 (Durchschnitt Q3 2020 – Q2 2021)
Investitionsgüter-Index (I0): 98,6 (Durchschnitt Juli 2020 bis Juni 2021)
Der Arbeitspreis wird jährlich angepasst. Der neue Arbeitspreis (APneu) wird unter Zuhilfenahme des bis dahin vereinbarten Arbeitspreises (APalt), des Arbeitspreisänderungsfaktors (APFalt) aus dem Vorjahr und dem neuen Arbeitspreisänderungsfaktor (APFneu) berechnet:
APneu = APalt x APFneu / APFalt
Der Arbeitspreisfaktor berücksichtigt ein Kostenelement und ein Marktelement. Das Kostenelement (APFKt) spiegelt die Kostenstruktur des jeweiligen Wärmenetzes der Hamburger Energiewerke wider. Das Marktelement (APFMt) berücksichtigt die Verhältnisse des Wärmemarktes.
APF = 0,7 x APFKt + 0,3 x APFMt
(APFKt: Kostenelement APFMt: Marktelement)
Dabei werden für die Berechnung des Kosten- und Marktelement die jeweils aktuellen Werte (Gt; St) und die Basiswerte aus dem Jahr 2020/2021 (G0, S0) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden jährlich in einem TÜV-Bericht zertifiziert, welcher unter Downloads zu finden ist. Die Preisänderungsklauseln für das Kosten- und Marktelement lauten wie folgt:
APFKt = 5% + 70% x Gt / G0 + 25% x St / S0
APFMt = 25% + 50% x Gt / G0 + 25% x St / S0
(G: Erdgas-Preise S: Strom-Preise)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Erdgas-Preise (G0): 21,67 (Durchschnitt vom 01.10.2020 – 30.09.2021)
Strom-Preise (S0): 61,82 (Durchschnitt vom 01.10.2020 – 30.09.2021)
Den neuen Emissionspreis (EPneu) rechnet man unter Zuhilfenahme des bis dahin vereinbarten Emissionspreises (EPalt), des Emissionspreisänderungsfaktors aus dem Vorjahr (EPFalt) und dem neuen Emissionspreisänderungsfaktor (EPFneu) aus:
EPneu = EPalt x EPFneu / EPFalt
Dabei werden für die Berechnung des Emissionspreisfaktors die jeweils aktuellen Werte (EUAt und BEHGt) und die Basiswerte aus dem Jahr 2020/2021 (EUA0 und BEGH0) in die Formel eingesetzt. Die Preisänderungsklausel für den Emissionspreisfaktor lautet wie folgt:
EPF = 30% x EUAt / EUA0 + 70% x BEHGt / BEHG0
(EUA: CO2-Preis an der EEX BEHG: CO2-Preis nach BEHG)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Emissionszertifikat-Preis (EUA0): 43,75 Euro/t (Durchschnitt vom 01.10.2020 – 30.09.2021)
CO2-Preis nach BEHG0: 30,00 Euro/t (Emissionspreis 2022)