Preise IBA-Gebiet
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die IBA Hamburg GmbH, hat die Hamburger Energiewerke mit der Wärmeversorgung der Projektgebiete Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel konzessioniert. Die Quartiere werden gemäß anspruchsvollem ökologischem Standard in Bezug auf ihre Wärmeversorgung entwickelt. Wir garantieren eine umweltfreundliche Wärmeversorgung, die auf natürlicher Erdwärme basiert. Die resultierende Wärme wird über ein Nahwärmenetz an die Bürgerinnen und Bürger in den Quartieren verteilt.
Preise IBA-Gebiet
Einmalige Bereitstellung
Der Anschlussnehmer erstattet der Hamburger Energiewerke GmbH die Kosten für die Erstellung bzw. für die Veränderung des Hausanschlusses. Die Kosten können pauschal berechnet werden.
Die Hamburger Energiewerke GmbH erheben vom Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der wirtschaftlichen Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen. Die Kosten können entsprechend der vorzuhaltenden Leistung des Hausanschlusses pauschal berechnet werden.
Preise für die Wärmelieferung
Der Grundpreis beinhaltet Kosten, die unabhängig von der verbrauchten Wärme anfallen und sich nach der vorgehaltenen Leistung in kW richten. Er enthält die fixen Kosten des Unternehmens für die Bereitstellung der Fernwärme wie Lohnkosten und Investitionen in die Wärmeinfrastruktur.
48,733 € brutto
40,952 € netto
Preisänderungsfaktor: 1,2485 (GPF)
Unser technischer Kundendienst steht Ihnen für eine Beratung über die erforderliche Leistung zur Verfügung.
Preis je kW
48,733€ brutto
Der Arbeitspreis richtet sich nach der Höhe der verbrauchten Wärmemenge und enthält vor allem die Kosten der Brennstoffe.
0,18008 € brutto
0,15133 € netto
Preisänderungsfaktor: 2,4213 (APF)
Preis je kWh
0,18008 € brutto
In den vorgenannten Bruttopreisen dieser Preisübersicht ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Nettopreise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Wussten Sie schon?
Auf unserer Webseite können Sie sich über die aktuellen Gesetze und Regelungen zur Fernwärme informieren – unter dem Link finden Sie detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf die Energieversorgung.
Downloads
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA-Gebiet Q2 2026PDF 19.15 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA-Gebiet Q1 2026PDF 63.13 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA-Gebiet (Interimsversorgung) Q2 2026PDF 18.86 KB
- Preisblatt Wilhelmsburg – IBA-Gebiet (Interimsversorgung) Q1 2026PDF 151.92 KB
- Mustervertrag Wilhelmsburg – IBA-GebietPDF 5.45 MB
- Bestätigung TÜV Nord 2026 – IBA-GebietPDF 144.27 KB
Preisänderungsklauseln in der Wärmeversorgung
Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Fernwärmepreises – nach oben oder unten. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Das heißt: Wenn Erdgas, Heizöl, Holzpellets, Wärmepumpen etc. günstiger werden, profitieren auch Fernwärmekunden davon. Steigen die Preise für andere Energien, wird auch Fernwärme teurer.
Folgende Faktoren haben ein Einfluss auf die Preisänderungen:
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten.
Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste in der Energie- und Wasserversorgung.
Strompreisindex – Monatlicher Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Elektrischer Strom bei Abgabe an gewerbliche Anlagen.
EEX - Quartalsprodukt Erdgas, Trading Hub Europe
Mittelwerte der Gas-Settlementpreise. Die Beschaffung erfolgt für das jeweilige Quartal mit einem Vorlauf von einem Monat im Voraus (Beispiel: Die Beschaffung für das 3. Quartal erfolgt zwischen dem 01.05. – 31.05)
Emissionspreis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für den zu bepreisenden Zeitraum bzw. ab dem 01.01.2026 ein dann gültiger Markt-/Börsenpreis. Über den jeweiligen Markt-/Börsenpreis wird das EVU gesondert informieren. Der CO2 Emissionsfaktor beträgt 0,182 Tonnen CO2/MWh.
Index der Verbraucherpreise für den Fernwärmeverbrauch einschließlich der Betriebskosten.
Der Grundpreis wird quartalsweise angepasst. Der neue Grundpreis (GPneu) wird unter Zuhilfenahme des vereinbarten Basisgrundpreises (GP0) neu ausgerechnet:
Dabei werden für die Berechnung des Grundpreisfaktors die jeweils aktuellen Indexwerte (Lt und It) und die Basiswerte aus dem Jahr 2020/2021 (L0 und I0) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden beim Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Preisänderungsklausel für den Grundpreisfaktor lautet wie folgt:
GPneu = GP0 × (0,65 × It/I0 + 0,25 × Lt/L0 + 0,10)
(L: Lohn-Index I: Investitionsgüter-Index)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Investitionsgüter-Index I0: 97,40 (Durchschnitt Okt. 2019 - Dez. 2019, 2021=100)
Lohn-Index L0: 99,00 (Durchschnitt Q4 2019, 2020=100)
Der Arbeitspreis wird quartalsweise angepasst. Der neue Arbeitspreis (APneu) wird unter Zuhilfenahme des vertraglich vereinbarten Basisarbeitspreises (AP0) berechnet. Dabei werden für die Berechnung des Kosten- und Marktelement die jeweils aktuellen Werte (Gt; Wt; It; St) und die Basiswerte aus dem Jahr 2020/2021 (G0; W0; It; St) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden beim Statistischen Bundesamt veröffentlicht oder jährlich in einem TÜV-Bericht zertifiziert, welcher unter Downloads zu finden ist.
APneu=AP0×(0,35×((Gt+0,182×C02)/(G0+0,182×C020 ))+0,20×Wt/W0 +0,20×It/I0 +0,15×St/S0 +0,10)
Folgende Werte werden als Basiswerte in die Formel eingesetzt:
Strom-Index S0: 94,13 (Durchschnitt Okt. 2019 - Dez. 2019 - 2021 = 100)
Erdgas-Preise G0: 9,88 €/MWh (Durchschnitt vom 01.02.2020 – 28.02.2020)
CO2-Preis nach BEHG CO20: 0,00 €/t (Emissionspreis 2020)
Wärmpreisindex W0: 102,50 (Durchschnitt Okt. 2019 - Dez. 2019, 2020 = 100)