Eine Frau und zwei Mädchen sitzen vor einem Fenster. Die Frau schaut lächelnd raus, die Mädchen schauen sich an.
Fernwärme erklärt

Aktuelle Gesetze & Fördermöglichkeiten

Global denken, lokal handeln. Von Hamburg für die Welt und gemeinsam für die Dekarbonisierung.

Von der globalen Energiepolitik bis nach Hamburg

Die aktuellen Fernwärmegesetze sind ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Energiepolitik. Sie bieten nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen, sondern unterstützen auch die Transformation hin zu einer umweltfreundlicheren Energieversorgung. Informieren Sie sich hier über die Details und bleiben Sie auf dem Laufenden zu den neuesten Entwicklungen.

Alle energiepolitischen Abkommen, die für die Welt getroffen wurden, haben letztendlich auch Einfluss auf Hamburg. In dieser Zusammenstellung sehen Sie, wie die Abkommen aufeinander aufbauen.

Klimaabkommen von Paris

Auf der UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 einigten sich 197 Staaten auf ein neues, globales Klimaschutzabkommen. Bis 2018 haben 180 Staaten das Abkommen unterzeichnet, darunter die Europäische Union (EU) und Deutschland, mit dem globalen Ziel die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius zu begrenzen. 

Europäischer Green Deal

In einer Sondersitzung der Europäischen Kommission wurde 2021 der Europäische Green Deal verabschiedet, durch den eine faire, nachhaltige und gleichzeitig wirtschaftliche Politik für eine wettbewerbsfähige EU geschaffen wird. Das wichtigste Ziel ist die Netto-Emission von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und als erster Kontinent bis 2050 klimaneutral zu sein.

Bundes-Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung verschärft diese Vorgabe und sieht vor, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral wird.

Hamburgisches Klimaschutzgesetz

In Hamburg trat daraufhin zum 1. Januar 2024 das Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (HmbKliSchG) in Kraft, um lokal das Klima zu schützen, die Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels zu stärken und einen Beitrag zur Sicherung der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris zu leisten.

Die wichtigsten Gesetze und Regelungen auf einen Blick

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen, die für die Fernwärmeversorgung relevant sind. Dazu gehören unter anderem:

Gebäudeenergie-Gesetz (GEG)

Das am 8. September 2023 vom Bundestag beschlossene GEG fördert den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu verpflichtenden erneuerbaren Energien beim Heizen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Das GEG ist eng mit dem WPG verknüpft.

Mehr zum GEG
Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG)

Durch das WPG, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, wurde eine rechtliche Grundlage für die Wärmewende geschaffen. Die kommunale Wärmeplanung in Hamburg bündelt Daten zur klimafreundlichen Wärmeversorgung und informiert die Bürger. Es gelten erstmals gesetzliche Pflichten für Wärmenetzbetreiber.

Mehr zum WPG
CO2KostAufG

Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Dieses regelt, wie die Kohlendioxidkosten zwischen Vermieterinnen und Vermietern und Mieterinnen und Mietern aufgeteilt werden, abhängig von deren Verantwortung und Einfluss auf den CO2-Ausstoß eines jeweiligen Wohngebäudes.

Mehr zum CO2KostAufG
Beihilferecht & 
Energiepreisbremse

Im Rahmen der Energiepreisbremse wurden ergänzende beihilferechtliche Regelungen beschlossen, um die Vorgaben des Krisenrahmens der Europäischen Kommission einzuhalten. Bitte denken Sie daran, Ihre finale Selbsterklärung für Unternehmen abzugeben.

Mehr zum Beihilferecht

Ihre Schritte zur Förderung

Angebot vom Installationsunternehmen einholen

Holen Sie sich zuerst ein Angebot für Ihre zukünftige Heizungsanlage von einem Installationsunternehmen ein. Lassen Sie sich daraufhin für die von Ihnen zu beauftragenden Maßnahmen von einem Fachunternehmen bzw. einer Beratung für Energieeffizienz eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die Angaben zur Erstellung der BzA-Nr. bzw. der Bestätigung allein stellen keinen Maßnahmenbeginn dar und sind somit nicht förderschädlich für die Förderung.

Sie beantragen zusätzlich zur Bundes- die Hamburger Landesförderung

Beantragen Sie die Hamburger Heizungsförderung bei der IFB Hamburg vor Vorhabenbeginn und vor der Beantragung der BEG EM Förderung. Dazu reichen Sie unser nicht unterzeichnetes Vertragsangebot bei der IFB mit ein. Damit weisen Sie die Machbarkeit des Wärmenetzanschlusses und damit die Notwendigkeit der von Ihnen zur Förderung beantragten Umfeldmaßnahmen nach. Nachdem Sie die Bewilligung der IFB erhalten haben, unterschreiben Sie unser Vertragsangebot und fahren mit der BEG EM Förderung fort.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ifbhh.de

Sie beantragen ausschließlich die Bundesförderung
Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Sie vor Vorhabenbeginn über die KfW beantragen.
Haben Sie uns dieses bereits mitgeteilt, erhalten Sie mit diesem Empfehlungsschreiben ein Vertragsangebot, welches bereits die von der KfW geforderte aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthält. Diesen Vertrag dürfen Sie nicht nur unterzeichnen, ohne dass es förderschädlich ist, sie müssen es nach KfW-Regeln sogar.
Stellen Sie sodann unter Nutzung der BzA im Kundenportal "Meine KfW" einen Antrag für die Heizungsförderung und laden Sie den beidseitig unterzeichneten Wärmeversorgungsvertrag hoch.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de

Wärmeversorgungsvertrag mit der Hamburger Energiewerke GmbH unterzeichnen

Bitte senden Sie uns nun die unterzeichneten Vertragsunterlagen innerhalb der Bindefrist zurück. Der Wärmeversorgungsvertrag tritt jedoch erst nach Förderzusage der KfW in Kraft.

Förderbescheid zusenden

Bitte senden Sie uns innerhalb der Frist und unverzüglich nach Fördermittelbescheid der KfW eine Kopie des Bescheids an waerme@hamburger-energiewerke.de zu. 
Die Zusage der IFB dagegen ist für die Wirksamkeit unseres Vertragsverhältnisses nicht relevant, sodass wir mit der Herstellung des Hausanschlusses starten können.

Begrüßung

Sie erhalten von uns ein Begrüßungsschreiben sowie eine Vertragsbestätigung für Ihren Fernwärmeanschluss mit Kontaktinformationen Ihrer Kontaktpersonen.