Energiepreisbremse
Staatliche Entlastungsmaßnahmen gegen steigende Energiekosten
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen, auch im Bereich der Wärme, umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Wärmepreisbremse
Bis 1,5 Mio. kWh
So funktioniert die Wärmepreisbremse für Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio. kWh:
- Für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (als Orientierung kann der Verbrauch 2021 verwendet werden) wird der Arbeitspreis (Referenzpreis) bei 9,5 ct/kWh (brutto) gedeckelt.
- Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Arbeitspreis Ihres Tarifs gemäß Vertrag.
- Die Preisbremse gilt nur für Arbeitspreise oberhalb des Preisdeckels. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis darunter, zahlen Sie selbstverständlich die günstigeren vertraglichen Konditionen (Emissionspreise werden additiv dem Arbeitspreis zugeordnet).
Über 1,5 Mio. kWh
Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh, die keine Soforthilfe erhalten haben, unterliegen abweichenden Regelungen:
- Für 70 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (als Orientierung kann der Verbrauch 2021 verwendet werden) wird der Arbeitspreis (Referenzpreis) bei 7,5 ct/kWh (netto) gedeckelt.
- Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Arbeitspreis Ihres Tarifs gemäß Vertrag.
Beispielrechnung für die Wärmepreisbremse
Sie haben in der aktuellen Wärmerechnung einen Jahresverbrauch von 220.000 Kilowattstunden. Die Jahresverbrauchsprognose für Ihre Anlage beträgt 250.000 Kilowattstunden. Für 80 % und damit für 200.000 Kilowattstunden wird der gedeckelte Preis von 9,5 Cent zugrunde gelegt. Für die restlichen 20.000 Kilowattstunden gilt dann der jeweilige vertraglich vereinbarte Tarifpreis.
Formel:
80 % der Jahresverbrauchsprognose * (Tarifpreis - Referenzpreis) = Ersparnis
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.