Anpassung Preisformeln und Fernwärmepreis des Stadtnetzes

Hamburg, 10.04.2025
Drei Arbeiter arbeiten an einem Rohrleitungssystem für Fernwärme.

Foto: Hamburger Energiewerke

 

  • HEnW bietet verbessertes und ökologisch attraktives Produkt
  • Fernwärme bleibt im Vergleich zu zukunftsfähigen Heizungstechnologien kostengünstig und wettbewerbsfähig
  • Preisanpassung wird für Fernwärme-Bestandskunden frühestens zum 1. Juli 2026 wirksam

Die Hamburger Energiewerke (HEnW) arbeiten mit Hochdruck daran, die Wärmeerzeugung für das Stadtnetz auf lokale und klimaneutrale Wärmequellen umzustellen. Bis spätestens 2030 löst der Energieversorger das letzte verbleibende Kohlekraftwerk ab und leistet damit auch bereits frühzeitig seinen Beitrag zum gesetzlich festgeschriebenen, deutschlandweiten Kohleausstieg. Bereits 2028 werden im Stadtnetz rund 50 Prozent der Wärme aus klimaneutralen Quellen stammen. Die HEnW sind damit einer der Vorreiter bei der Dekarbonisierung der Fernwärmesysteme. Der Umbau hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung ist mit Milliarden-Investitionen verbunden, eine Preisanpassung im Stadtnetz somit unvermeidlich. Im Vergleich zu anderen Dekarbonisierungsoptionen für mehrgeschossige Gebäude bleibt die Fernwärme im Vollkostenvergleich trotz Preisanpassung die kostengünstigste Option. 

Die Hamburger Energiewerke passen die Preisformeln und den Fernwärmepreis im Stadtnetz im Zuge der fortgeschrittenen Dekarbonisierung an: Für einen Hamburger Durchschnittshaushalt (70 Quadratmeter Wohnfläche, Jahresverbrauch von 7.500 Kilowattstunden) fallen nach heutiger Anwendung der neuen Preissystematik knapp 25 Euro mehr im Monat an (Bruttopreise: 105,51 Euro anstelle von 80,84 Euro). Das bedeutet eine Steigerung von gut 30 Prozent im Vergleich zum alten Preissystem. Bestandskunden der HEnW, hauptsächlich Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, erhalten das neue Vertragsangebot mit einer Vorlaufzeit von mindestens neun Monaten entsprechend der Laufzeit ihrer aktuellen Verträge. Gut die Hälfte der Bestandskundenverträge wird somit zum 1. Juli 2026 in das neue Vertragsmodell überführt. Für Mieter dieser Kundengruppe kann dies angepasste Abschläge schon in 2026 bedeuten. Die erste Betriebskostenabrechnung mit den neuen Preisen erreicht sie 2027. Für Neukunden gelten die neuen Preise ab dem 1. Mai 2025. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. HEnW Kundinnen und Kunden aus der Wohnungswirtschaft erhalten rechtzeitig persönliche Anschreiben mit dem neuen Vertragsangebot. Die Hamburger Energiewerke versorgen im Stadtnetz rechnerisch über 538.000 Wohneinheiten mit Fernwärme.

Michael Prinz, Geschäftsführer der Hamburger Energiewerke: „Wir stellen unser Wärmeangebot auf lokale und klimaneutrale Energiequellen um und steigen bis spätestens 2030 aus der Kohle aus. Das ist für unsere Kunden von großem Vorteil, da sie mit einem Fernwärmeanschluss schon heute die gesetzlichen Vorgaben an eine nachhaltige Wärmeversorgung erfüllen. Außerdem machen wir uns so unabhängiger von fossilen Brennstoffen sowie vom steigenden CO2-Preis. Auch wenn wir unsere Investitionen in den Wärmepreis einfließen lassen müssen, ist und bleibt die Fernwärme im Stadtnetz im Vergleich mit anderen zukunftsfähigen Heizungstechnologien für mehrgeschossige Gebäude die günstigste Dekarbonisierungsoption.“

Mit der geänderten Wärmeerzeugung sind die HEnW gemäß der Verordnung „AVBFernwärmeV“* verpflichtet, die Preisformeln des Wärmepreises entsprechend anzupassen.* Der Umbau hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung ist – wie auch bei individuellen Wärmelösungen – mit hohen Investitionen verbunden, die in die Preisgestaltung einfließen.

Fernwärme als ökologisches und wettbewerbsfähiges Produkt 
Die HEnW bieten bereits frühzeitig ein ökologisch attraktives und wettbewerbsfähiges Produkt: Bereits im Jahr 2028 liegt der Anteil klimaneutraler Wärme im Stadtnetz bei rund 50 Prozent. Doch schon heute erfüllen Gebäudeeigentümer mit einem Fernwärmeanschluss ihre gesetzliche Verpflichtung eines Erneuerbare Energien Anteils gemäß des Gebäudeenergiegesetzes in der Wärmeversorgung. Im Vollkostenvergleich zu anderen zukunftsfähigen Heizungs-Technologien bleibt die Fernwärme für mehrgeschossige Gebäude kostengünstiger. Denn während beispielsweise bei Wettbewerbstechnologien wiederkehrende Ersatzinvestitionen erforderlich sind, ist bei der Fernwärme nur eine einmalige Anschlussinvestition nötig. Insbesondere in Großstädten ist die Fernwärme mit ihrem platzsparenden Anschluss nur über eine Hausübergabestation im Keller oftmals die einzige attraktive und zukunftsfähige Wärmelösung. 

Die Hamburger Energiewerke arbeiten mit Hochdruck daran, die Wärmeversorgung umzubauen und so den gesetzlich verankerten Kohleausstieg umzusetzen. Sie investieren zwischen 2022 und 2028 insgesamt rund 2,85 Milliarden Euro in den Aus- und Umbau des Fernwärmesystems sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die neuen modularen Erzeugerparks – Energiepark Hafen und Energiepark Tiefstack – sollen die zentralen Heizkraftwerksstandorte vor allem durch lokale und klimaneutrale Wärmequellen wie Abwärme aus Industrie, Müllverwertung und Klärwerksprozessen sowie durch Flusswasser-Wärmepumpen ablösen. Bis spätestens 2030 soll die Wärmeerzeugung kohlefrei, bis 2045 klimaneutral sein. Mit Fertigstellung des Energieparks Tiefstack sinken die CO2-Emissionen der zentralen Hamburger Fernwärmeversorgung gegenüber dem Jahr 2020 insgesamt um 70 Prozent. Die Hamburger Energiewerke leisten mit der Ablösung der beiden Kohlekraftwerke den größten Einzelbeitrag zu Hamburgs Klimazielen.

 

*Hintergrundinformation: In der Fernwärmeversorgung werden Verträge längerfristig als im Strom- und Gasgeschäft abgeschlossen, da für den Ausbau und die Erzeugung von Fernwärme hohe Investitionen erforderlich sind, die über einen längeren Zeitraum refinanziert werden müssen. Hinzu kommt die schrittweise Umstellung der Fernwärmesysteme auf klimafreundliche Technologien. Da eine längerfristige vertragliche Bindung eine zwischenzeitliche Anpassung der Preise als Reaktion auf sich ändernde Rahmenbedingungen erfordert, sind sogenannte Preisgleitklauseln fester Bestandteil des Fernwärmeliefervertrags. Grundlage hierfür ist die staatliche „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“. Die Klauseln – und die in ihnen enthaltenen Preisberechnungsformeln – müssen der AVBFernwärmeV zufolge so gestaltet sein, dass sie „sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen“. Bei einer Veränderung der eingesetzten Wärmequellen sind die Fernwärmeanbieter gemäß der AVBFernwärmeV verpflichtet, die Preisformeln anzupassen. 

 

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:

Bettina Schwarz
Hamburger Energiewerke GmbH, 
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