Preissenkung für Ökostrom
Magazin, 14.11.2025Bestandskunden der Hamburger Energiewerke mit einem laufenden Ökostromvertrag profitieren von unserer langfristigen Beschaffungsstrategie und sinkenden Stromnetzentgelten. Im Hamburger Netzgebiet reduzieren sich die Preise dadurch in manchen Fällen um bis zu 5 Cent pro Kilowattstunde.
Warum senken wir die Preise?
Als städtischer Energieversorger setzen wir auf eine langfristige Einkaufsstrategie bei der Energiebeschaffung. Dadurch können wir nicht nur größere Preisschwankungen am Markt abfedern, sondern oft auch Preisvorteile für die Zukunft erwirtschaften. Diese geben wir an unsere Bestandskunden weiter.
Zudem wird es 2026 einen Bundeszuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber geben. Diese staatliche Entlastung führt deutschlandweit zu sinkenden Stromnetzentgelten – auch hier in Hamburg.
Ab dem 1. Januar gelten für die Stromversorgung bundesweit auch neue Abgaben und Umlagen. Leichte Steigerungen bei der Offshore- und der KWKG-Umlage fallen angesichts der Preisvorteile bei den Netzentgelten und Energiekosten allerdings kaum ins Gewicht.
Warum sinken die Stromnetzentgelte?
Ab dem 1. Januar 2026 sinken in vielen Stromnetzgebieten bundesweit die sogenannten Nutzungsentgelte. Grund dafür ist ein Bundeszuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 6,5 Milliarden Euro. Die Summe stammt aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF). Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten war, wurde der Zuschuss schon bei der Berechnung der Netzentgelte durch die Stromnetzbetreiber berücksichtigt und als “vorläufiges Netzentgelt” Ende Oktober veröffentlicht. Damit unsere Kundinnen und Kunden bereits ab dem 1. Januar von diesem Zuschuss direkt profitieren, haben wir diese Senkung in unsere Preiskalkulation einfließen lassen.
Am 13. November 2025 hat der Bundestag die geplante Gesetzesänderung angenommen. Der Zuschuss ist damit gesetzlich verankert. Die daraus resultierende Entlastung der Netznutzungsentgelte ist bereits Teil der aktuellen Preissenkung für unsere Kundinnen und Kunden.
Auch wenn der Bundeszuschuss 2026 deutschlandweit zu sinkenden Netznutzungsentgelten führt – er gilt vorläufig nur für das kommende Jahr. Laut eigener Aussage prüft die Bundesregierung über das Jahr 2026 hinaus weitere zielgerichtete Entlastungen.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Die Bestandteile des Strompreises lassen sich in drei Bereiche gliedern:
- Die Netznutzungsentgelte
- Gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
- Der Versorgeranteil (enthält Energiekosten, aber auch Kosten für den Kundenservice und Abrechnungssysteme)
Netzentgelte, gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen machen zusammen deutlich über 60 Prozent des Strompreises aus. Auf diese Kostenbestandteile haben Energieversorger keinen Einfluss. Im Versorgeranteil versuchen wir über eine längerfristige Beschaffungsstrategie, die Auswirkungen von Schwankungen an den Energiemärkten abzufedern und darüber die Energiekosten so gering wie möglich zu halten. Nur unsere hauseigenen Kosten (z. B. für unseren Kundenservice, Abrechnungssysteme und Dienstleister) können von uns direkt beeinflusst werden. Sie stellen aber nur einen kleinen Teil des Gesamtpreises dar.
Wie entwickeln sich Steuern, Umlagen und Abgaben beim Ökostrom?
Zum Jahreswechsel kommt es bei der Offshoreumlage (+0,125 Ct./kWh) und der KWKG-Umlage (+0,169 Ct./kWh) zu leichten Steigerungen. Der Aufschlag für besondere Netznutzung ändert sich minimal um +0,001 Ct./kWh. Diese Preisbestandteile werden bundesweit einheitlich erhoben und gelten dementsprechend für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen.
Regional unterschiedlich entwickeln sich die Stromnetznutzungsentgelte: Nach einer Erhöhung im letzten Jahr führt der Bundeszuschuss 2026 zu einer deutlichen Senkung bei den Netzentgelten in Hamburg (-2,41 Ct./kWh). Die tatsächliche Entlastung variiert allerdings zwischen den einzelnen Netzgebieten und kann außerhalb Hamburgs deutlich von diesem Wert abweichen.
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
| §17 Offshoreumlage | 0,591 | 0,656 | 0,816 | 0,941 |
| EEG-Umlage (entfällt seit 1.7.2022) | 3,723 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| §10 und §11 EnFG KWKG-Umlage | 0,357 | 0,275 | 0,277 | 0,446 |
| Aufschlag für besondere Netznutzung (früher §19 Abs. 2 StromNEV-Umlage) | 0,417 | 0,643 | 1,558 | 1,559 |
| §18 AbLaV Abschaltumlage | 0,003 | 0,003 | 0,0 | 0,0 |
| Stromsteuer | 2,050 | 2,050 | 2,050 | 2,050 |
| Konzessionsabgabe | 2,390 | 2,390 | 2,390 | 2,390 |
| Stromnetznutzungsentgelte* | 7,40 | 8,92 | 12,11 | 9,70 |
*Die hier dargestellten Netznutzungsentgelte beziehen sich auf das Stromnetz der Hamburger Energienetze der Freien und Hansestadt Hamburg.
Wie erhalten unsere Bestandskunden ihre individuelle Preisinformation?
Alle Kundinnen und Kunden, die von der Preisanpassung betroffen sind, erhalten von uns schriftlich alle Informationen zu ihrem neuen Preis. Postalisch erfolgt der Versand seit dem 11. November in mehreren Chargen, unsere Onlinekunden werden seit dem 13. November per E-Mail über die entsprechenden Unterlagen im Kundenportal informiert. Aufgrund der großen Anzahl betroffener Haushalte kann es einige Tage dauern, bis alle Kundinnen und Kunden informiert wurden.