Nutzen statt abregeln

Magazin, 18.03.2025
Zwei Techniker mit gelben Sicherheitshelmen und blauen Overalls der Hamburger Energiewerke arbeiten in einer technischen Anlagen, im Hintergrund ist der rot verkleidete Wärmespeicher der Power-to-Heat-Anlage mit dem Namen "Karoline" zu sehen.

Wie kann man überschüssige Energie zwischenspeichern, um sie zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll zu nutzen? Diese zentrale Frage der Energiewende kommt vor allem dann auf, wenn Strom aus Sonne und Wind im Überfluss zur Verfügung steht. An besonders sonnigen Wochenenden oder in stürmischen Nächten entsteht so mehr Energie, als gerade benötigt wird.

Wenn es nicht genug Abnehmer für den gewonnen Strom gibt müssen die Übertragungsnetzbetreiber handeln: Windräder werden dann abgeregelt, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dafür werden die Betreiber der Windkraftanlagen entschädigt. Das verursacht also Kosten – und die zusätzliche grüne Energie, die wir emissionsfrei hätten nutzen können, steht uns auch nicht zur Verfügung.

Aus Windstrom wird Fernwärme für Hamburg

Die Lösung: Speichermöglichkeiten schaffen, die Überschussproduktionen aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar machen. In der Form von Batteriespeichern kann so Strom ein- und wieder ausgespeist werden. Bei den Hamburger Energiewerken setzen wir aber auch auf einen anderen wichtigen Baustein der Energiewende: die Sektorenkopplung. Genau da kommt unsere "Karoline" zum Einsatz.

Windkraftanlagen auf dem Gelände des Klärwerks Dradenau an der Autobahn A7, im Vordergrund Container, links im Bild Terminals, im Hintergrund die Köhlbrandbrücke

Unsere "Karoline", benannt nach ihrem Standort im Hamburger Karolinenviertel, ist eine sogenannte "Power-to-Heat"-Anlage. Sie kann Erneuerbare Wärme für ca. 15.000 Haushalte bereitstellen. Die letzten Jahre war die Anlage aber weitgehend ungenutzt. Das hat sich in diesem Monat geändert.

Sektorenkopplung

Die Energie der Zukunft liefern nicht einige wenige Großkraftwerke, sondern eine Vielzahl kleinerer und größerer Anlagen. Verschiedene Sektoren wie die Windstromerzeugung, die Gewinnung von grünem Wasserstoff, die Abwärme aus Industrieprozessen und die Fernwärmeversorgung der Stadt Hamburg werden so miteinander verknüpft, für eine umweltfreundliche und sichere Versorgung.

Zum 1. März 2025 haben wir mit dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz einen Vertrag für die Nutzung der "Karoline" geschlossen. Grundlage dafür ist der neue Paragraph 13k im Energiewirtschaftsgesetz. Unter dem Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ machen die neuen Regelungen jetzt auch für Bestandsanlagen einen wirtschaftlichen Betrieb möglich.

Für den 5. März hatte 50Hertz der Power-to-Heat-Anlage erstmals überschüssigen Windstrom zugeteilt, um daraus grüne Fernwärme zu erzeugen und so das Stromnetz zu entlasten. Karoline ist damit deutschlandweit die erste Anlage, die im Rahmen der neuen Gesetzeslage zur Stromnetz-Entlastung eingesetzt wurde.

Unsere "Karoline" konnten wir dank der Gesetzesreform endlich aus dem Dornröschenschlaf holen. Jetzt leistet die Wind-zu-Wärme-Anlage endlich ihren Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und zur Systemsicherheit der Stromversorgung.

Kirsten Fust, Technische Geschäftsführerin und Sprecherin der Geschäftsführung der Hamburger Energiewerke GmbH

Wie funktioniert die Netzentlastung?

Das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ (§13k EnWG) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber täglich um zehn Uhr für sogenannte Entlastungsregionen prognostizierte überschüssige Strommengen für den Folgetag ausweisen und den Teilnehmern von berechtigten Anlagen dann Strommengen zuteilen, sofern die Betreiber vorab eine Bereitschaft der Anlage angezeigt hatten. Betreiber von sogenannten Entlastungsanlagen wie die Hamburger Energiewerke bestätigen den Einsatz ihrer Anlage und beschaffen die ihnen zugeteilte Strommenge eigenständig, beispielsweise an der Börse oder über Handelspartner. Der Vorteil für die HEnW: Sie können die Karoline zu einem vergünstigten Strompreis betreiben, da der Übertragungsnetzbetreiber die Differenz zwischen dem sogenannten Day-Ahead-Marktpreis und einem fixen „13k-Preis“ inklusive der Stromnebenkosten ausgleicht. Damit unterscheidet sich die neue „Nutzen statt Abregeln“-Maßnahme von einer klassischen Redispatch-Maßnahme, die im konkreten Fall einer bereits bestehenden Überlastung des Netzes eingesetzt wird (§ 13 Abs. 6a EnWG).