Neuer Nutzungspreis für Ladesäulen
Hamburg, 15.03.2022Hamburg beendet kostenlose Nutzung der öffentlichen Ladeinfrastruktur
Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt zum dem 1. Januar 2022 erstmals einen Nutzungspreis für die öffentliche Ladeinfrastruktur. Seitdem werden in Hamburg 12 Cent pro Kilowattstunde an regulären Ladesäulen (AC, 11 kW/22 kW) und 20 Cent pro Kilowattstunde an Schnellladesäulen (DC, 50 kW) fällig.
Bisher wurden nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ keine Preise für die Nutzung der öffentlichen Ladepunkte erhoben. Dabei ist es eigentlich schon lange deutschlandweit üblich, dass die Betreiber von Ladesäulen für deren Nutzung einen Aufschlag verlangen. Nach den Investitionen der letzten Jahre und dem damit verbundenen Anschub für die Elektromobilität will die Stadt mit den neuen Nutzungspreisen die laufenden Betriebskosten und den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur finanzieren.
Die Besonderheiten des "Hamburger Modells"
Im August 2014 verabschiedete Hamburg den Masterplan öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, der als „Hamburger Modell“ bundesweit bekannt wurde. Damit sollte das sogenannte "Henne-Ei-Problem" gelöst werden, indem die Stadt mit einem initalen Aufbau einer umfassenden Ladeinfrastruktur Anreize zur Nutzung von Elektrofahrzeugen schafft. Die Finanzierung erfolgte aus Fördergeldern und öffentlichen Mitteln der Stadt. Gleichzeitig sollte der ökologische Nutzen sichergestellt werden – unabhängig vom Ladestromanbieter sollte jede Stromladung an öffentlichen Säulen in Hamburg mit 100% Ökostrom erfolgen. Im Auftrag der Stadt trieb daraufhin Stromnetz Hamburg als regionaler Stromnetzbetreiber den Auf- und Ausbau öffentlicher Ladepunkte voran. Hamburg Energie wurde als städtischer Ökostromversorger damit betraut, die Grünstromversorgung der Ladesäulen sicherzustellen – unabhängig davon, über welchen Versorger oder über welche Zahlungsmethode der Strom „getankt“ wird.
Während es bundesweit üblich ist, dass die Betreiber von Ladesäulen Verträge zur Stromversorgung mit einem Energieversorger abschließen und die dafür anfallenden Kosten zusammen mit einem Nutzungspreis an alle anderen Ladestromanbieter weiterberechnen, werden die öffentlichen Ladepunkte im Falle des "Hamburger Modells" diskriminierungsfrei angeboten: Hier werden die tatsächlichen Stromkosten zu den durchschnittlichen Marktpreisen des jeweiligen Abrechnungsmonats an die Ladestromanbieter weitergegeben, ohne zusätzliche Gebühren oder Entgelte zu erheben. Dadurch gelten für alle Ladestromanbieter hier in Hamburg die exakt gleichen Preisbedingungen. Das Verfahren gilt übrigens auch für Hamburg Energie, auch wenn wir im Auftrag der Stadt die entsprechende Abrechnung abwickeln – und sicherstellen, dass es sich dabei über Herkunftsnachweise zertifizierten Ökostrom handelt. Wir haben damit auf unserer Seite Prozesskosten, sind aber dem gleichen Verfahren wie alle anderen Ladestromanbieter unterworfen und genießen keinerlei Vorteile bei der Preisgestaltung.
Eine weitere Besonderheit des "Hamburger Modells": Für die Nutzung der öffentlichen Ladesäulen fielen bisher eben keine zusätzlichen Kosten an. Es wurden also weder Aufschläge für die Ökostromversorgung noch für die Nutzung der Ladesäulen erhoben. Das war in dieser Form deutschlandweit einzigartig. Fast überall sonst in der Bundesrepublik ist es üblich, dass sich die Betreiber von Ladesäulen die Nutzung bezahlen lassen.
Hamburg im bundesweiten Vergleich
Insgesamt wird das „Hamburger Modell“ als sehr erfolgreich bewertet. In der Hansestadt konnten dank umfassender Investitionen in kurzer Zeit mehr als 1000 öffentliche Ladepunkte errichtet werden. Weitere 400 Ladepunkte im teilöffentlichen Raum, z.B. auf Parkplätzen, kamen hinzu. Damit liegt Hamburg deutschlandweit unter den Großstädten auf den vorderen Plätzen. 2021 hat die Stadt deshalb entschieden, ab dem 1. Januar 2022 erstmals einen Nutzungspreis für die öffentlichen Ladesäulen im Stadtgebiet einzuführen. Über die so eingenommenen Gelder sollen der laufende Betrieb der umfangreichen Ladeinfrastruktur und der weitere Ausbau finanziert werden. Seitdem werden 12 Cent pro Kilowattstunde an regulären Ladesäulen (AC, 11 kW/22 kW) und 20 Cent pro Kilowattstunde an Schnellladesäulen (DC, 50 kW) fällig.
Viele andere Ladestromanbieter, die bundesweit aktiv sind, haben entsprechende Kosten bereits vor Jahren in ihre Mobilitätstarife eingepreist, da diese an den allermeisten Ladesäulen überall sonst in Deutschland schon seit Jahren fällig werden. Hochpreisige Ladestromtarife bescherten diesen Anbietern in Hamburg zusätzliche Einnahmen, da entsprechende Nutzungspreise hier nicht anfielen. Als städtischer Ökostromversorger mit einem Angebot speziell für die Hansestadt orientierte sich unser Elektromobilitätstarif die letzten Jahre ausschließlich an den Bedingungen in Hamburg und dem "Hamburger Modell". Der jetzt von der Stadt eingeführte neue Nutzungspreis ist deshalb einer der Gründe, weswegen wir seit 2018 erstmals wieder den Preis für unseren Elektromobilitätstarif HORIZONT MOBIL anpassen mussten.