Erste Maßnahmen für eine sichere Gasversorgung

04.04.2022
Zeitungsstapel auf einem Laptop

Wie die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas die Versorgung sichern soll

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Bundeswirtschaftsministerium vor dem Hintergrund eines möglichen russischen Gaslieferstopps am 31. März 2022 die so genannte Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas ausgerufen.

Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert. Dementsprechend sind weder private Haushalte noch die Industrie durch die Ausrufung der Frühwarnstufe von irgendwelchen Einschränkungen betroffen. Über die jeweils aktuelle Situation der Gasversorgung informiert die Bundesnetzagentur hier.

Für eine verantwortungsvolle Krisenvorsorge ist es aber sinnvoll, dass wir uns gemeinsam auf einen möglichen Engpass vorbereiten. Die tatsächliche Entscheidung über die entsprechende Verteilung trifft die Bundesnetzagentur. Für die Umsetzung sind dann die Gasnetzbetreiber zuständig. Als Energieversorgungsunternehmen haben wir auf diese Entscheidungen keinen Einfluss.

Wer wird versorgt, wenn das Gas knapp wird?

Gasnetzbetreiber (hier in Hamburg ist das die städtische Gasnetz Hamburg GmbH) sind laut dem EnWG verpflichtet, Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Gas zu ergreifen. Sollte es dazu kommen, dass beispielsweise nicht genügend Erdgas zur Verfügung steht, hat der Gasnetzbetreiber grundsätzlich das Ziel, alle Kundengruppen möglichst lange weiter zu versorgen. Allerdings haben sogenannte „geschützte Kunden“ bei der Versorgung Vorrang vor anderen Verbrauchsstellen.

 

Wessen Versorgung wird durch das Gesetz besonders geschützt?

Das EnWG legt den Kreis geschützter Verbrauchsstellen fest. Dazu zählen folgende Gruppen:

  • Haushalte, also Privatkundinnen und -kunden
  • Letztverbraucher (kleine und mittlere Unternehmen), deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile (SLP) gemessen wird
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und stationäre soziale Einrichtungen
  • Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen sowie Justizvollzugsanstalten,
  • Fernwärmeanlagen, die Wärme an geschützte Verbrauchsstellen (z.B. private Haushalte) liefern, sofern sie keinen Wechsel auf einen anderen Brennstoff vornehmen können

Unsere Energiespartipps

Bedeutung für Privatkundinnen und -kunden

Private Haushalte sind nach dem EnWG besonders geschützt. Sollten tatsächlich Engpässe bei der Gasversorgung auftreten und die dritte und letzte Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen werden, so würde eine durch die Bundesnetzagentur angeordnete zeitweise Lieferunterbrechung zunächst keine Privathaushalte betreffen.

Bedeutung für die Industrie

Mit der oben beschriebenen Notfallstufe würde es im Ernstfall zu hoheitlichen Maßnahmen kommen, die von der Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler angeordnet werden. Das kann dann auch die Abschaltung von Industriekunden umfassen. Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass sie keine Priorisierung bestimmter Branchen oder Industrien vorsehe. Vielmehr will sie bei einer möglichen Abschaltung Einzelentscheidungen treffen.

Vorsorge für den Ernstfall

Die Frühwarnstufe bedeutet also nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Sie ist eine vorsorgliche Maßnahme und dient dazu, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf mögliche Engpässe in der Gasversorgung und den Fall einer Lieferunterbrechung vorbereiten können. Die Frühwarnstufe ist dabei die erste von drei Krisenstufen, die in der europäischen Security-of-Supply-Verordnung (SoS-VO) vorgegeben sind. In jeder Stufe wird ein Krisenteam eingerichtet, zu dem Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas (Trading Hub Europe GmbH, kurz: THE), der Fernleitungsnetzbetreiber und der Bundesländer gehören.

Der nationale Notfallplan Gas sieht insgesamt drei verschiedene Einstufungen vor

Frühwarnstufe

Es liegen Hinweise für den Eintritt einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung vor. Es werden marktliche Maßnahmen nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergriffen. Dazu gehören zum Beispiel der Rückgriff auf Gasspeicher oder Unterbrechungen auf vertraglicher Basis. Gleichzeitig wird das Krisenteam Gas einberufen.

Alarmstufe

Es liegt eine Störung der Versorgung oder eine außergewöhnliche hohe Nachfrage vor. Auch hier werden lediglich marktliche Maßnahmen nach EnWG ergriffen.

 

DIES IST DIE AKTUELLE EINSTUFUNG

Notfallstufe

Es liegt eine Störung der Versorgung oder eine außergewöhnliche hohe Nachfrage vor. Die bisherigen Maßnahmen haben die Versorgungsengpässe nicht beseitigt. In diesem Fall werden zusätzlich hoheitliche Maßnahmen nach dem Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) und der Gassicherungsverordnung (GasSV) ergriffen. Die hoheitlichen Maßnahmen werden von der Bundesnetzagentur ergriffen. Sie kann beispielsweise die Abschaltung von Industriekunden anordnen.

Zur Lage an den Energiemärkten

Die Handelspreise für Strom, Gas, Öl und Kohle steigen seit gut einem Jahr kontinuierlich an, doch in den letzten Wochen haben der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland diese Entwicklung noch beschleunigt. Warum das zum Beispiel auch Auswirkungen auf den Ökostrompreis hat, erfahren Sie in diesem Artikel genauer. Die stark steigenden Preise und großen Preisschwankungen führen verständlicherweise bei vielen Kundinnen und Kunden zu Verunsicherungen. Daher möchten wir Ihnen mit der Beantwortung der folgenden Fragen Sicherheit geben und Ihnen auch weiterhin eine faire und sichere Versorgung garantieren.