Aktuelle Informationen zur Gasumlage

Hamburg, 17.10.2022
Gelbe Gasleitungen und Absperrventile

Die Bundesregierung hat Ende September eine Energiepreisbremse beschlossen. Im Zuge dessen wird die Gasbeschaffungsumlage abgeschafft. Die Gasspeicherumlage ist davon nicht betroffen.

Die eingesetzte Expertenkommission hat ein zweistufiges Entlastungsverfahren vorgeschlagen. Im ersten Schritt sollen die Abschlagszahlungen von Gas- und Fernwärmekunden für den Dezember 2022 komplett vom Staat übernommen werden. Ab März 2023 sollen dann für ein Grundkontingent die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Wie genau diese Vorschläge angewendet und umgesetzt werden sollen wird aktuell noch weiter erarbeitet. Unabhängig davon wird Hamburg Energie wie ursprünglich im September beschlossen die Gasspeicherumlage bis Ende 2022 nicht an seine Kundinnen und Kunden weiterberechnen.

Wir wollen als städtischer Energieversorger unsere Gaskunden wenigstens punktuell etwas entlasten und verzichten für den Rest des Jahres 2022 auf die Weitergabe der Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage.

 - Michael Prinz, Geschäftsführer der Hamburger Energiewerke für die Marke Hamburg Energie

Hamburg Energie wollte Umlagen bis Ende des Jahres nicht weitergeben

Hamburg Energie hatte bereits vor der geplanten Energiepreisbremse entschieden, die Gasbeschaffungs- und die Gasspeicherumlage bis Ende 2022 nicht an seine Kundinnen und Kunden weiterzuberechnen. Angesichts steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten sollten auf diese Weise Hamburger Haushalte, Familien und Unternehmen zumindest punktuell entlastet werden. Die Entscheidung zur Kostenübernahme war am 21.09.2022 im Aufsichtsrat des städtischen Energieversorgers gefallen.

Gründe für die Gasumlage

Durch die Drosselung der Gaszufuhr aus Russland müssen Gasimporteure nach wie vor zu stark erhöhten Kosten Ersatzmengen beschaffen, um Lieferausfälle zu verhindern. Die Bundesregierung hatte deshalb zwei neue Umlagen auf Gas beschlossen, die ab 01.10.2022 wirksam wurden. Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wurde am 15.08.2022 auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh) festgesetzt. Am 29.09.2022 wurde die Gasbeschaffungsumlage im Rahmen der geplanten Energiepreisbremse wieder gestrichen.

Die Höhe der neuen Gasspeicherumlage wurde am 18.08.2022 auf 0,059 Cent pro kWh festgesetzt. Hamburg Energie wird diese Umlage bis Ende 2022 nicht an seine Kundinnen und Kunden weiterberechnen.

Zum Statement des BMWE

Mehrwertsteuersenkung zum 1. Oktober

Die Bundesregierung hatte am 18.08.2022 eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % für Gas angekündigt. Hamburg Energie wird diese Senkung in den folgenden Jahresabschlussrechnungen seiner Kundinnen und Kunden entsprechend berücksichtigen.

Zur Ankündigung der Mehrwertsteuersenkung