Abschaffung der EEG-Umlage
27.06.2022Zum 1. Juli 2022 wird die bisher mit dem Strompreis erhobene EEG-Umlage für Endverbraucher abgeschafft. Welche Auswirkungen das auf die Strompreise hat und warum Stromkundinnen und -kunden jetzt ihren aktuellen Zählerstand an ihren Energieversorger melden sollten.
Was ändert sich am EEG?
Zum 1. Juli fällt die EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises ersatzlos weg. Nach der letzten Senkung betrug die EEG-Umlage seit dem 1. Januar 2022 noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Hamburg Energie gibt diese Senkung an seine Bestandskundinnen und -kunden weiter. In den aktuellen Ökostromangeboten für Neukunden war die Abschaffung der EEG-Umlage bereits seit der Ankündigung ab dem 28. April berücksichtigt.
Die wichtigsten Fragen zur Abschaffung der EEG-Umlage
Bis zur Abschaffung der EEG-Umlage flossen die damit verbundenen Einnahmen auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Künftig erstattet der Bund die mit der Förderung verbundenen Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF). Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt damit zukünftig aus Bundesmitteln.
Die EEG-Umlage wurde im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes im Jahr 2000 eingeführt. Als sogenannte „Ökostromumlage“ diente sie dazu, die Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien (Solarenergie, Windkraft, Biomasse) zu finanzieren. Die Idee dahinter war, über einen direkten Preisbestandteil des Strompreises eine transparente Subventionszahlung für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu schaffen, die damit auch anteilig von all jenen getragen wird, die auch tatsächlich Strom verbrauchen. Wer also viel Strom verbrauchte, der sollte auch einen entsprechend größeren Anteil an der Finanzierung der Erneuerbaren haben.
Damit wurde erstmals die Energieförderung transparent mit dem Strompreis verknüpft. Andere Formen der Energiegewinnung wie zum Beispiel die Atomenergie wurden direkt aus Steuermitteln umfangreich gefördert, ohne diese staatlichen Subventionen am Strompreis sichtbar zu machen. Auch die Energiegewinnung aus der Verbrennung von Stein- und Braunkohle wird nach wie vor durch Steuererleichterungen umfangreich subventioniert.
Schon kurz nach der Einführung der EEG-Umlage wurde erste Kritik laut: Besonders Stromintensive Betriebe sollten von der EEG-Umlage befreit werden, um so Nachteile im internationalen Wettbewerb zu vermeiden. Diese Befreiung stand im Widerspruch zu einer gerechten Verteilung der Lasten der Energiewende entsprechend des jeweiligen Energieverbrauchs. Auch orientierte sich die Höhe der Umlage am jeweiligen Handelspreis der Strombörse: sorgte ein durch Steuererleichterungen und andere versteckte staatliche Subventionen besonders günstig gehandelter Kohlestrom an den Märkten für niedrige Preise, so musste der Ausgleich zu den garantierten Preisen, die den Betreibern von Ökostromanlagen über das Erneuerbare Energien Gesetz zugesichert wurden, entsprechend hoch ausfallen. Das machte über die Jahre immer wieder Anpassungen der EEG-Umlage notwendig, die wiederum häufig Ursache für Anpassungen der Strompreise waren.
Weiterhin wurde kritisiert, dass die finanzielle Belastung der EEG-Umlage besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen treffe, bei denen Energiekosten über die letzten Jahre einen immer größeren Kostenfaktor ausmachen.
Die Idee, dass Verbraucherinnen und Verbraucher pro Kilowattstunde etwas mehr für den Strom zahlen und damit den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern, hat weltweit Nachahmer gefunden. In Deutschland hat diese Förderung neue Technologien unterstützt, die zu Beginn der Energiewende sehr teuer waren. Die EEG-Umlage war so erfolgreich, dass Wind und Solar deutlich schneller ausgebaut wurden, als die damals verantwortliche rot-grüne Regierung erwartet hatte. Viele Länder haben das Modell danach auf nationaler Ebene kopiert. Die mit diesem Anschub ausgelöste Preissenkung bei den erneuerbaren Technologien kam dem Klimaschutz weltweit zugute.