2025 gelten neue Umlagen und Netzentgelte
30.12.2024Die erstmalige Umverteilung zur Entlastung der Netzausbaukosten führt je nach Netzgebiet zu sehr unterschiedlichen Preisänderungen bei den Netzentgelten.
Seit dem 1. Januar gelten für die Stromversorgung neue Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Die angekündigten vorläufigen Entgelttabellen sind dabei rechtmäßig in Kraft getreten. Erstmalig kommt in diesem Jahr zu einer Umverteilung bei den Netzentgelten. Die Entlastung soll dabei zugunsten der Bundesländer gehen, die für die Energiewende besonders hohe Netzausbaukosten zu tragen haben. Je nach Netzgebiet kann diese Umverteilung deshalb zu sehr unterschiedlichen Preissteigerungen ode Preissenkungen führen. Diese sind vor allem auf den Kostenbestandteil der Netzentgelte zurückzuführen. Die Energieversorger haben auf die Höhe oder Gestaltung dieser Entgelte keinen Einfluss.
Wie wirken sich die Änderungen auf die Strompreise aus?
Die größten Änderungen ergeben sich aus zwei Preisbestandteilen, die Teil aller Strompreise in Deutschland sind: der Aufschlag für besondere Netznutzung und die Netznutzungsentgelte.
Was ist der "Aufschlag für besondere Netznutzung"?
Ab dem 1. Januar 2025 wird bundesweit der Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 bezeichnet als Umlage nach §19 StromNEV) von 0,643 Cent/kWh (in 2024) auf 1,558 Cent/kWh (ab 2025) um 0,915 Cent/kWh angehoben. Dieser Aufschlag wird von den vier großen Übertragungsnetzbetreibern erhoben. Der Betrag dient unter anderem dazu, eine Umverteilung der Ausbaukosten für die Stromnetzinfrastruktur im Rahmen der Energiewende zu unterstützen. Die Entlastung aus dieser Umlage kommt damit Netzbetreibern zugute, die zugunsten der erneuerbaren Energien bisher besonders umfangreich in den Ausbau ihrer Infrastruktur investieren mussten und diese Kosten rechtlich nur auf die Anschlüsse in ihrem jeweiligen Netzgebiet umlegen konnten.
Die Auswirkungen aus dieser Umverteilung unter den verschiedenen Stromnetzbetreibern machen sich hier im Norden besonders bemerkbar. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, in den letzten Jahren Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien, hatten deutschlandweit lange die höchsten Stromnetzentgelte für Endverbraucher. Diese können jetzt durch die Umverteilung 2025 deutlich gesenkt werden, wodurch es in der Summe hier auch vielerorts zu Senkungen der Strompreise kommen kann – trotz der deutlichen Kostensteigerung des neuen Aufschlags für besondere Netznutzung. Die Entlastung der Netzentgelte durch die Umverteilung ist in diesen Regionen also größer als die Belastung in Form des erhöhten "Aufschlags für besondere Netznutzung" (siehe oben). In Hamburg hingegen steigen die Stromnetzentgelte auch 2025 wieder an. Erstmals wird dabei auch der Grundpreis erhöht. Hier addieren sich die Kostensteigerungen der Investitionen in das Stromnetz zusammen mit dem gestiegenen "Aufschlag für besondere Netznutzung".
Als Energieversorger haben wir auf die Entwicklung dieser Preisbestandteile keinen Einfluss. Die gesetzlichen Umlagen und Netzentgelte müssen wir bei unserer Preisgestaltung berücksichtigen und geben sie in voller Höhe an die Übertragungsnetzbetreiber bzw. die Stromnetzbetreiber weiter.
Umverteilung der Netzausbaukosten
Die Bundesnetzagentur hat am 28. August 2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien getroffen. Regionen, die besondere Kostenbelastungen durch den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien tragen, werden ab 2025 entlastet.