Gelbe Gasleitungen und Absperrventile

Staatliche Soforthilfe für Gas und Wärme

Keine Abschlagszahlungen im Dezember 2022

Im Rahmen der geplanten Entlastungmaßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Energiekrise hat die Bundesregierung eine staatliche Soforthilfe für den Dezember beschlossen. Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sollen private Haushalte, Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen bei ihrer Gasrechnung entlastet werden. Der Staat übernimmt damit einmalig den Gasabschlag für den Dezember 2022. Kundinnen und Kunden mit einem SEPA-Lastschriftmandat brauchen nichts zu tun. Überweisungen und Daueraufträge können für den Dezember ausgesetzt werden.

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden im Dezember beschlossen. Dafür verabschiedete das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023. Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ um.

Der Bundestag hat das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe am 10. November beschlossen. Der Bundesrat gab seine Zustimmung im Rahmen einer Sondersitzung am 14. November. Das Gesetz wurde am 18. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

SEPA-Lastschriften und Überweisungen

Für die nach dem Gesetz betroffenen Gaskunden entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung für den Monat Dezember zu leisten. Kundinnen und Kunden von Hamburg Energie mit einem SEPA-Lastschriftmandat müssen damit nichts weiter tun. Wir werden den Lastschrifteinzug für Dezember automatisch aussetzen. Kundinnen und Kunden, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder einzelne Überweisungen tätigen, werden in einem eigenen Anschreiben noch einmal direkt informiert. Sie müssen selber tätig werden und die Überweisung für den Dezember aussetzen. Hierbei empfehlen wir aber darauf zu achten, dass die Abschlagszahlung im Januar wieder regulär erfolgt. Sollte die Überweisung im Dezember trotzdem getätigt werden, so wird der überzahlte Betrag selbstverständlich mit der nächsten Jahresrechnung entsprechend verrechnet und eventuell vorhandene Guthaben ausgezahlt.

Wie berechnet sich der staatliche Entlastungsbetrag?

Für den ausgesetzten Dezemberabschlag zahlt der Staat einen Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus 1/12 der bis September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchsmenge des jeweiligen Kunden (Grundlage dafür ist in der Regel die gemeldete Verbrauchsmenge der letzten Jahresabrechnung), für den dann der zum 1. Dezember 2022 gültige Gastarifpreis zugrunde gelegt wird. Dieser Entlastungsbetrag wird automatisch mit der nächsten Jahresrechnung des Kunden gutgeschrieben, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen und rechtlicher Anspruchsberechtigung.

Durchschnittlicher Hamburger Haushalt mit Standardlastprofil (SLP)

Jahresver-brauchs-prognose (Sept.) 
Verbrauchs-anteil (Dez.) 
Arbeits-preis (Dez.) 
Grund-preis (Dez.) 
staatl. Entlastungs-betrag
18.000 kWh 
1.500 kWh 
6,70 Ct./kWh 
8,32 €/Monat 
108,82 €

 

Formel: Verbrauchsanteil (Dez.) * Arbeitspreis + Grundpreis

 

Der durchschnittliche Hamburger Haushalt in der Beispielrechnung hat in der Prognose auf Basis seiner der letzten Jahresrechnung einen Verbrauch von 18.000 kWh. Der Anteil für einen Monat macht dementsprechend 1/12 aus, also 1.500 kWh. Für den staatlichen Entlastungsbetrag wird dieser Verbrauchsanteil von 1.500 kWh mit dem zum 1. Dezember gültigen Arbeitspreis (im Beispiel 6,70 Ct./kWh) multipliziert (das ergibt 100,50 €). Der zum 1. Dezember gültige monatliche Grundpreis (im Beispiel 8,32 €/Monat) wird zu dieser Summe addiert.

Die Höhe des staatlichen Entlastungsbetrags kann aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen separaten Berechnung vom vertraglich vereinbarten monatlichen Abschlag abweichen.

Wie wird die Verbrauchsprognose berechnet?

Es gibt verschiedene Verfahren, die zur Prognose des Verbrauchs berücksichtigt werden. Grundlage ist in jedem Fall der von Ihnen gemeldete Verbrauch bzw. Zählerstand, der im Rahmen der jährlichen Ablesung durch die Gasnetzbetreiber erhoben oder von uns für die Erstellung Ihrer Jahresrechnung abgefragt wird.

Dieser Jahresverbrauch ist allerdings abhängig von der tatsächlichen Temperatur in dem jeweiligen Verbrauchszeitraum. Um unsere Kundinnen und Kunden vor großen Nachzahlungen zu schützen, werden diese Verbrauchsdaten temperaturbereinigt.

Warum die Temperatur für die Verbrauchsprognose wichtig ist

Sollte der letzte Abrechnungszeitraum besonders warm gewesen sein, dann muss weniger geheizt werden und der tatsächliche Verbrauch fällt geringer aus. Wenn wir jetzt diesen geringeren Verbrauch für die nächste Abrechnungsperiode zugrunde legen, so würde der monatliche Abschlag entsprechend auf diesen geringeren Verbrauch gesenkt werden. Ist der nächste Winter aber wieder durchschnittlich kalt, so fällt der Verbrauch automatisch höher aus, und der berechnete Abschlag wäre zu niedrig, was zu hohen Nachzahlungen führen würde. Um das zu verhindern, werden die tatsächlichen Verbrauchsdaten im Vergleich mit den tatsächlichen Temperaturverläufen des jeweiligen Abrechnungszeitraumes normalisiert. Das heißt, sie werden auf einen durchschnittlichen Temperaturverlauf angepasst. Auch dafür verwenden wir Langzeit- und Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes.

Für Kundinnen und Kunden, die seit dem Wechsel zu Hamburg Energie noch keine Jahresrechnung erhalten haben, legen wir entsprechend die Daten zugrunde, die uns der jeweilige Gasnetzbetreiber für den Gasanschluss gemeldet hat.