Information zu §14a
Immer mehr Haushalte setzen im Zuge der Energiewende auf Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher. Das ist gut fürs Klima – stellt die Stromnetze aber vor neue Herausforderungen. Daher wurden über den § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Regelungen getroffen, um die sogenannten steuerbaren Verbrauchseinheiten wie Wärmepumpen effizient ins Stromnetz zu integrieren.
Was sagt § 14a EnWG aus?
§ 14a EnWG regelt, wie bestimmte Geräte – sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen aus dem Niederspannungsnetz mit Strom versorgt werden. Ziel dieser Regelung ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und Überlastungen zu vermeiden. Droht eine Überlastung, darf der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte vorübergehend reduzieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn es zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zwingend erforderlich ist.
Wichtig: Ein grundlegender Strombezug bleibt dabei immer gesichert – Ihre Heizung läuft mit reduzierter Leistung weiter.
Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss und die Nutzung solcher steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr wegen Netzüberlastung verzögern oder ablehnen. Zusätzlich profitieren Sie mit einer Wärmepumpe von einem reduzierten Netzentgelt. Hierbei gibt es verschiedene Wege, von einem reduzierten Netzentgelt zu profitieren- die sogenannten „Module“.
Reduzierte Netzentgelte
Modul 1 | Modul 2 | |
| Netzentgeltreduzierung | pauschale Reduzierung | przentuale Reduzierung: 60% je verbrauchter kWh/0€ Netzentgelt-Grundpreis |
| Abrechnung | Stromanbieter / HEnW | Stromanbieter / HEnW |
| Stromzähler | normaler oder seperater Zähler | seperater Zähler |
| Hinweis | Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist beidseitig möglich, allerdings nicht rückwirkend |
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Das reduzierte Netzentgelt wird in der Abrechnung des Stromverbrauchs mit HEnW berücksichtigt.
Sie teilen uns Ihre Modulentscheidung mit. Anschließend kümmern wir uns bei der Anmeldung beim Netzbetreiber.