Informationen gemäß § 9 EnSikuMaV
In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, Informationen zu Gastarifen im Vergleich zur Grundversorgung zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 9 EnSikuMaV beziehen sich die folgenden Angaben beispielhaft auf durchschnittliche Verbräuche und Tarifkonditionen im Bestand von Hamburg Energie im Vergleich zum Grundversorgungstarif für Gas im Netzgebiet von Gasnetz Hamburg. Entsprechend der Vorgaben aus der Verordnung werden die Preise Stand 01.09.2022 dafür zu Grunde gelegt.
Durchschnittlicher Gasverbrauch im Vergleich
Beispielrechnung für Hamburg Energie
| Verbrauchsbeispiel | Arbeitspreis | Arbeitspreis | Jahrespreis |
| 10.000 kWh | 7,45 Cent/kWh | 9,25 Euro/Monat | 856 Euro |
| 20.000 kWh | 7,45 Cent/kWh | 9,25 Euro/Monat | 1.601 Euro |
| 50.000 kWh | 7,45 Cent/kWh | 9,25 Euro/Monat | 3.836 Euro |
Beispielrechnung im Grundversorgungstarif
| Verbrauchsbeispiel | Arbeitspreis | Arbeitspreis | Jahrespreis |
| 10.000 kWh | 13,054 Cent/kWh | 7,14 Euro/Monat | 1.305,40 Euro |
| 20.000 kWh | 12,483 Cent/kWh | 14,28 Euro/Monat | 2.667,96 Euro |
| 50.000 kWh | 12,483 Cent/kWh | 14,28 Euro/Monat | 6.412,86 Euro |
Alle Angaben in beiden Tabellen sind Bruttopreise mit Preisstand 01.09.2022.
Die genannten Verbrauchswerte stellen beispielhafte Durchschnittswerte für verschiedene Haushaltsgrößen dar. Individuelle Verbräuche können je nach Einsatzbereich (Kochgas, Durchlauferhitzer), alter der Heizanlage und allgemeinem baulichen Zustand (Altbauwohnung, wärmegedämmte Etagenwohnung, Neubau) deutlich voneinander abweichen. Hamburg Energie wird seinen Kundinnen und Kunden individuelle Berechnungen auf Basis von Verbrauchswerten im Oktober 2022 zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen zur EnSikuMaV
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Dazu gehören sowohl Nichtwohngebäude, als auch Wohngebäude. Mit Blick auf Wohngebäude ergeben sich aus § 9 EnSikuMav für Gas- und Wärmelieferanten sowie für Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter Informationspflichten zu Energieverbrauch und -kosten. Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier.