Informationen gemäß § 9 EnSikuMaV

Wichtige Info

Um die Energieversorgung zu sichern, galten seit dem 01.09.2022 kurzfristige Maßnahmen. Zum 15.04.2023 ist die EnSikuMaV ausgelaufen.

In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, Informationen zu Gastarifen im Vergleich zur Grundversorgung zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 9 EnSikuMaV beziehen sich die folgenden Angaben beispielhaft auf durchschnittliche Verbräuche und Tarifkonditionen im Bestand von Hamburg Energie im Vergleich zum Grundversorgungstarif für Gas im Netzgebiet von Gasnetz Hamburg. Entsprechend der Vorgaben aus der Verordnung werden die Preise Stand 01.09.2022 dafür zu Grunde gelegt.

Durchschnittlicher Gasverbrauch im Vergleich

Beispielrechnung für Hamburg Energie

 VerbrauchsbeispielArbeitspreisArbeitspreisJahrespreis
10.000 kWh7,45 Cent/kWh9,25 Euro/Monat856 Euro
20.000 kWh7,45 Cent/kWh9,25 Euro/Monat1.601 Euro
50.000 kWh7,45 Cent/kWh9,25 Euro/Monat3.836 Euro

 

Beispielrechnung im Grundversorgungstarif

VerbrauchsbeispielArbeitspreisArbeitspreisJahrespreis
10.000 kWh13,054 Cent/kWh7,14 Euro/Monat1.305,40 Euro
20.000 kWh12,483 Cent/kWh14,28 Euro/Monat2.667,96 Euro
50.000 kWh12,483 Cent/kWh14,28 Euro/Monat6.412,86 Euro

 

Alle Angaben in beiden Tabellen sind Bruttopreise mit Preisstand 01.09.2022.

 

Die genannten Verbrauchswerte stellen beispielhafte Durchschnittswerte für verschiedene Haushaltsgrößen dar. Individuelle Verbräuche können je nach Einsatzbereich (Kochgas, Durchlauferhitzer), alter der Heizanlage und allgemeinem baulichen Zustand (Altbauwohnung, wärmegedämmte Etagenwohnung, Neubau) deutlich voneinander abweichen. Hamburg Energie wird seinen Kundinnen und Kunden individuelle Berechnungen auf Basis von Verbrauchswerten im Oktober 2022 zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen zur EnSikuMaV

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Dazu gehören sowohl Nichtwohngebäude, als auch Wohngebäude. Mit Blick auf Wohngebäude ergeben sich aus § 9 EnSikuMav für Gas- und Wärmelieferanten sowie für Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter Informationspflichten zu Energieverbrauch und -kosten. Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier.